Wird der Viersener Bürger durch die Ansiedlung der Fa. Reuter zur Kasse gebeten?

Glauben die Viersener Bürger eigentlich, dass von dem Bauvorhaben der Firma Reuter in Mackenstein nur die Anwohner in Mackenstein betroffen sind?
Dann haben Sie wahrscheinlich nicht die Einwände aller Behörden zu diesem Projekt gelesen.
Straßen NRW macht folgendes geltend (Seiten 28 und 29 des folgenden Dokuments):
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp…&
Sollten durch den durch das Vorhaben erzeugten Verkehr Leistungsfähigkeitsdefizite auf der Autobahn ausgelöst werden, behält sich die Straßenbauverwaltung vor, erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen auf Kosten der Stadt Viersen zu fordern.

Natürlich wurden diese Bedenken von der Stadtverwaltung zurückgewiesen. Letztlich zahlen die Zeche ja alle Bürger, wenn derartige Forderungen gestellt werden.

In diesem Zusammenhang stellt die BIVH die Frage, welche sonstigen finanziellen Risiken werden durch die Ansiedlung der Fa. Reuter auf die Stadt Viersen zukommen?

So wird vom Geologischen Dienst NRW Landesbetrieb Krefeld auf die schlechten Versickerungseigenschaften der dortigen Böden hingewiesen (Seiten 28 und 29 eines weiteren Dokumentes)
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/getfile.asp…&

Wenn eine Versickerung nicht oder nur teilweise möglich sein wird, werden die entstehenden Kosten für die Ertüchtigung der Kanalisation vom Verursacher getragen? Oder werden die Kosten von der Stadt Viersen getragen und damit durch die Viersener Bürger? Oder wird das Risiko von Starkregen vermehrt auf die Anwohner abgewälzt? Dazu müssten die Bürger die Verträge zwischen der Fa. Reuter und der Grundstückmarketinggesellschaft (GMG) der Stadt Viersen kennen. Als 100 %ige Tochter der Stadt Viersen unterliegen die Verträge der GMG jedoch nicht dem Informationsfreiheitsgesetz und sind so dem Bürger nicht zugänglich. Diese Art der Umgehung des Informationsrechtes der Bürger wurde bereits auf einer früheren Versammlung der Informationsbeauftragten der Länder gerügt.

Diese Frage wird auch in der Bürgerfragestunde, die jetzt am 06.09.2016 erstmals praktiziert werden soll, ausgeschlossen sein, da Fragen zu laufenden Verfahren nicht gestellt werden dürfen.

Hoch lebe die Viersener Bürgerinformation!!!
Auf dieser Basis kann die AfD gut aufbauen, Mecklenburg-Vorpommern hat es gezeigt. Noch ist Zeit etwas zu ändern!