Der Bund der Steuerzahler NRW informierte die BIVH

Der NRW-Landtag hat in seiner Sitzung am 28. Februar die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen.

Die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen sind endgültig abgeschafft. Der Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung (28.2.2024) ein Gesetz zur dauerhaften Abschaffung der Beiträge beschlossen. „Über fünf Jahre nach dem Start der größten Volksinitiative in der Geschichte Nordrhein-Westfalens ist das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger endlich verlässlich umgesetzt worden. Dies ist ein großer Erfolg für alle Menschen, die die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler unterstützt haben“, freut sich BdSt-Landesvorsitzender Rik Steinheuer.

Volksinitiative des BdSt NRW
Im Oktober 2018 hatte der Steuerzahlerbund die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ ins Leben gerufen. Sie wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern und Verbänden unterstützt. Im September 2019 übergab der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen dem Landtagspräsidenten fast eine halbe Million Unterschriften, so viele wie noch nie im Rahmen einer Volksinitiative.

Rechtssicherheit
Trotz der zunächst großen Widerstände der damaligen Regierungsfraktionen gegen die Abschaffung des Straßenbaubeitrags, beschloss der Landtag daraufhin ein Förderprogramm, mit dem seit 2020 viele Betroffene von den teils horrenden Straßenbaubeiträgen um 50 Prozent entlastet wurden. Der BdSt NRW ließ nicht locker und erreichte später, dass die Förderung auf 100 Prozent aufgestockt wurde. Doch die Forderung nach einer gesetzlich geregelten dauerhaften Abschaffung wurde vom Verband weiter mit Nachdruck erhoben. Mit Erfolg: „Der heutige Landtagsbeschluss beendet die mit dem Förderprogramm verbundenen Unsicherheiten und schafft endlich Verlässlichkeit“, so Steuerzahlerbund-Chef Rik Steinheuer.

Bürokratieabbau
Mit der Straßenbaubeitrags-Abschaffung ist auch ein Bürokratie-Abbau verbunden, denn es handelte sich um eine besonders ineffiziente Abgabe: Rund die Hälfte des Aufkommens versickerte in der für die Erhebung notwendige Bürokratie. Steinheuer: „Die Entlastung in den Rathäusern könnte noch größer sein, wenn die Erstattung der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land mit Pauschalen statt durch Einzelabrechnungen vorgenommen würde. Wir haben die Erwartung, dass hier mittelfristig noch nachgesteuert wird, um das Bürokratie-Abbaupotential vollständig zu heben.“

 

Einerseits leere Regale und andererseits Verschwendung von Steuermitteln.

Gerade erst hat die RP über leere Regale bei der Viersener Tafel berichtet,
da kommt uns am nächsten Tag wieder einmal ein vierseitiges Blättchen vom Kreis Viersen über die Kreismusikschule auf den Tisch. Es ist schön, dass die Kreismusikschule seit 60 Jahren existiert, aber müssen dafür gleich vier Seiten bedruckt werden?
Bestimmt hätte man mit einer einseitigen Meldung mehr Bürger angesprochen, insbesondere nachdem die Selbstdarstellungsblättchen vom Landrat Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung waren und doch von vielen Bürgern als Geldverschwendung angesehen werden.
Viele Bürger hätten es besser gefunden, wenn der Landrat einen Teil des Geldes, das für die Werbeanzeigen des Kreises vorgesehen war, der Viersener Tafel zugeführt hätte, damit dort die Regale wieder einmal gefüllt werden. Doch er macht weiter als wäre nichts geschehen.
Aber die nächste Wahl gibt uns Bürgern die Chance hier etwas grundlegend zu ändern.
Doch zuvor sollten wir dem Spendenaufruf der Tafel nachkommen.
Wer die Arbeit der Tafel durch Lebensmittelspenden unterstützen möchte, kann sich unter der Rufnummer 0172 4547917 melden oder Lebensmittel dienstags und freitags von 8 bis 15 Uhr direkt an der Tafel-Ausgabe abgeben.
Also Leute, schaut in Eure Vorratskammern und prüft, was ihr an guten und leckeren Sachen abgeben könnt.

STEP Sitzung am 22. November 2022

Am Dienstag, den 22. November 2022 stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung dem Bebauungsplan Nr. 289 „Albertstraße – Mühlenberg“ in Viersen-Dülken mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein Stimme (Die Linke) zu.
Dies obwohl das zu installierende Heizungssystem doch noch ziemlich offen war. Höchstwahrscheinlich wird auch hier ein Blockheizkraftwerk installiert werden. Als Alternative (eventuell späterer Einbau) sollen Holzpellets zum Einsatz kommen. Dies würde aber bedeuten, das der Gasmotor des Blockheizkraftwerkes verschrottet werden müsste und eine Verbrennungsanlage für Holzpellets installiert werden müsste. Außerdem könnten Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern installiert werden. Für die BIVH vermittelt dies den Eindruck, dass die regenerativen Konzepte den Sündenfall Blockheizkraftwerk auf Erdgasbasis verdecken sollten. Die Realisierung der regenerativen Varianten wären dann jedoch wirtschaftlich in kurzer Zeit nicht vertretbar.
Wann, wenn nicht jetzt, soll die Umstellung auf regenerative Energiesysteme erfolgen? Mit derartigen Beschlüssen zeigt die Lokalpolitik ihre Unfähigkeit sich den Notwendigkeiten des Umbaus der Energieumwandlung zu stellen.
 

Was tut sich in Viersen im Bereich Wohnraumbeheizung??

Auf der Internetseite der Stadt Viersen werden zurzeit 9 Bebauungspläne aufgelistet, die zur Diskussion stehen.
Bei den meisten Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von neuen Wohnungen. Eine Antwort zu den in diesen Bauvorhaben geplanten Heizsystemen wird im Rahmen der Bebauungspläne nicht gegeben.
Dabei wird durch den Klimawandel und die mangelnde Verfügbarkeit fossiler Energieträger (hier insbesondere Erdgas) die Notwendigkeit des Einsatzes erneuerbarer Energieträger zur Wohnraumbeheizung immer dringlicher.
Die BIVH hat deshalb eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt, dass zukünftig im Rahmen der Diskussion von Bebauungsplänen auch über die Art der Heizsysteme Auskunft gegeben werden muss.
Leider kommt bei neuen Wohnungsbauprojekten in Viersen noch immer Erdgas in unterschiedlichen Anteilen bis zu 100 % zum Einsatz.
Nach Information der Viersener Aktienbau ist in deren Neubauprojekten der Einsatz von Wärmepumpen Standard. Aber nicht alle Neubauten werden von der Viersener Aktienbau durchgeführt.
In der STEP Sitzung am 20.09.2022 wird unsere Anregung zur Diskussion stehen. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal im Forum.