Einerseits leere Regale und andererseits Verschwendung von Steuermitteln.

Gerade erst hat die RP über leere Regale bei der Viersener Tafel berichtet,
da kommt uns am nächsten Tag wieder einmal ein vierseitiges Blättchen vom Kreis Viersen über die Kreismusikschule auf den Tisch. Es ist schön, dass die Kreismusikschule seit 60 Jahren existiert, aber müssen dafür gleich vier Seiten bedruckt werden?
Bestimmt hätte man mit einer einseitigen Meldung mehr Bürger angesprochen, insbesondere nachdem die Selbstdarstellungsblättchen vom Landrat Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung waren und doch von vielen Bürgern als Geldverschwendung angesehen werden.
Viele Bürger hätten es besser gefunden, wenn der Landrat einen Teil des Geldes, das für die Werbeanzeigen des Kreises vorgesehen war, der Viersener Tafel zugeführt hätte, damit dort die Regale wieder einmal gefüllt werden. Doch er macht weiter als wäre nichts geschehen.
Aber die nächste Wahl gibt uns Bürgern die Chance hier etwas grundlegend zu ändern.
Doch zuvor sollten wir dem Spendenaufruf der Tafel nachkommen.
Wer die Arbeit der Tafel durch Lebensmittelspenden unterstützen möchte, kann sich unter der Rufnummer 0172 4547917 melden oder Lebensmittel dienstags und freitags von 8 bis 15 Uhr direkt an der Tafel-Ausgabe abgeben.
Also Leute, schaut in Eure Vorratskammern und prüft, was ihr an guten und leckeren Sachen abgeben könnt.

STEP Sitzung am 22. November 2022

Am Dienstag, den 22. November 2022 stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung dem Bebauungsplan Nr. 289 „Albertstraße – Mühlenberg“ in Viersen-Dülken mit 17 Ja-Stimmen und einer Nein Stimme (Die Linke) zu.
Dies obwohl das zu installierende Heizungssystem doch noch ziemlich offen war. Höchstwahrscheinlich wird auch hier ein Blockheizkraftwerk installiert werden. Als Alternative (eventuell späterer Einbau) sollen Holzpellets zum Einsatz kommen. Dies würde aber bedeuten, das der Gasmotor des Blockheizkraftwerkes verschrottet werden müsste und eine Verbrennungsanlage für Holzpellets installiert werden müsste. Außerdem könnten Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern installiert werden. Für die BIVH vermittelt dies den Eindruck, dass die regenerativen Konzepte den Sündenfall Blockheizkraftwerk auf Erdgasbasis verdecken sollten. Die Realisierung der regenerativen Varianten wären dann jedoch wirtschaftlich in kurzer Zeit nicht vertretbar.
Wann, wenn nicht jetzt, soll die Umstellung auf regenerative Energiesysteme erfolgen? Mit derartigen Beschlüssen zeigt die Lokalpolitik ihre Unfähigkeit sich den Notwendigkeiten des Umbaus der Energieumwandlung zu stellen.
 

Was tut sich in Viersen im Bereich Wohnraumbeheizung??

Auf der Internetseite der Stadt Viersen werden zurzeit 9 Bebauungspläne aufgelistet, die zur Diskussion stehen.
Bei den meisten Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von neuen Wohnungen. Eine Antwort zu den in diesen Bauvorhaben geplanten Heizsystemen wird im Rahmen der Bebauungspläne nicht gegeben.
Dabei wird durch den Klimawandel und die mangelnde Verfügbarkeit fossiler Energieträger (hier insbesondere Erdgas) die Notwendigkeit des Einsatzes erneuerbarer Energieträger zur Wohnraumbeheizung immer dringlicher.
Die BIVH hat deshalb eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt, dass zukünftig im Rahmen der Diskussion von Bebauungsplänen auch über die Art der Heizsysteme Auskunft gegeben werden muss.
Leider kommt bei neuen Wohnungsbauprojekten in Viersen noch immer Erdgas in unterschiedlichen Anteilen bis zu 100 % zum Einsatz.
Nach Information der Viersener Aktienbau ist in deren Neubauprojekten der Einsatz von Wärmepumpen Standard. Aber nicht alle Neubauten werden von der Viersener Aktienbau durchgeführt.
In der STEP Sitzung am 20.09.2022 wird unsere Anregung zur Diskussion stehen. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal im Forum.

Kreistag entscheidet über Berufung

Die RP berichtet heute über die Sondersitzung des Kreistages zur Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Ungültigkeit der Kreistagswahlen.
Die Sitzung findet am 28. April 2022 im Sitzungssaal des Forums um 19 Uhr statt.
Wer bezahlt eigentlich die 13.000 EURO für die vierseitige Wahlkampfbroschüre, die Stein des Anstoßes ist? Doch hoffentlich nicht der Steuerzahler. Auftraggeber war wohl der Landrat. Dann sollte er die Wahlwerbung auch aus eigener Tasche bezahlen.
Und die Berufung sollte der Landrat auch persönlich einreichen und auch hier den Steuerzahler nicht belasten.


Im Kreishaus heißt er „Sonnen-Coenen“ (RP vom 02.04.2022)

Die Rheinische Post veröffentlicht in ihrer heutigen Ausgabe einen fast einseitigen Artikel über den Landrat Dr. Coenen, den fraglichen Artikel über die Erfolge der Kreisverwaltung eine Woche vor der Kommunalwahl und die Akzeptanz dieses Artikels und seiner Person in Verwaltung und der CDU.
 
Auch die BIVH hat ihre eigenen Erfahrungen mit dem Landrat gemacht. Eine Beschwerde über das Handeln des Landrates wurde in den kennwortgeschützten Bereich gestellt. Nach Ansicht der BIVH gab es dafür nur einen Grund. Die Öffentlichkeit sollte nicht über sein Fehlverhalten informiert werden. Nach Ansicht des Landrates handelte es sich um eine Maßnahme des Datenschutzes personenbezogener Daten. Nach eigenen Recherchen ein einmaliges Vorgehen, das bei anderen Beschwerden nicht angewendet wurde.
Kritik an seiner Amtsausübung mag der Herr Landrat gar nicht.