Die Bürgermeisterin bewahrt Viersener Bürger vor dem Güllemissbrauch.


Endlich geht eine Politikerin konsequent gegen den Güllemissbrauch vor. Im Rahmen der Änderung des Regionalplanes sollen im Viersener Süden zwei landwirtschaftliche Flächen von je ca. 10 ha in Bauland (ASB allgemeiner Siedlungsbereich) umgewandelt werden. Dann ist endlich Schluss mit dem Gülleeintrag und dem Gestank. ENDE der Satire.


Viersen leistet sich den Luxus im Mietwohnungsbau rund um den Bahnhof nur 2 – 3 Geschosse zu realisieren. In anderen Kommunen baut man mehr Geschosse um den knappen Baugrund möglichst optimal zu nutzen. In Viersen sollen jetzt zwei Flächen im Viersener Süden für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern umgewandelt werden. Wäre die Verwaltung sparsamer mit dem vorhandenen Baugrund umgegangen, wäre die Neuversieglung besten Ackerbodens nicht erforderlich.
Erste Planungen haben schon begonnen. Eine Maklerfirma hat das Gelände schon fotografiert. Allerdings sind die formalen Schritte der Verwaltung für ein Bauleitverfahren noch nicht eingeleitet und nach Gemeindeordnung NRW ist jetzt noch nach § 26 ein Bürgerbegehren zumindest zulässig.
Wenn die Politiker wirklich glaubwürdig auch in Viersen den Klimanotstand ausrufen wollen, dann darf die Neuversiegelung wertvoller Ackerflächen nicht stattfinden. Ansonsten wäre die Ausrufung des Klimanotstandes reiner Ökopopulismus. Es gibt genügend Brachflächen in Viersen, die umgewandelt werden könnten. Sollen diese Altlasten wirklich unseren Kindern und Enkel zur Umwandlung überlassen werden? Die haben bestimmt schon genug mit anderen Altlasten zu tun, die wir Ihnen überlassen.
Wenn auch Sie dieser Meinung sind, dann erheben Sie Einspruch gegen diese Teilplanungen des Regionalplanes. Die Offenlegung der Entwürfe läuft noch bis zum 30. September 2019.
Sie wollen gerne mehr wissen über die Planungen im Rahmen des Regionalplanes? Schauen Sie hier:
http://www.brd.nrw.de/…/01rpdaen_steckbriefe/VIE_Vie_03a.pdf
http://www.brd.nrw.de/…/01rpdaen_steckbriefe/VIE_Vie_03b.pdf
Weitere „Steckbriefe“ für Viersen finden sie am Ende der Seite unter Viersen:
http://www.brd.nrw.de/…/01rpdaen_zeichnerische_Darstellung.…

Anregungen und Bedenken sowie Stellungnahmen können vom 26. Juli bis 30. September 2019 eingereicht werden. Hierfür gibt es verschiedene Wege:

schriftlich per Post (Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf)
oder per Telefax (0211-475-2982),
elektronisch per E-Mail (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de) oder
zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde während der Auslegungszeiten an diesem Standort. Für die Niederschrift wird um möglichst telefonische Anmeldung unter Tel. 0211-475-2357 gebeten.

Gülleeintrag auf dem Feld, das nach den Wünschen
der Stadtverwaltung bald Bauland werden soll.