Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz
Die Sitzung begann mit Vorträgen von Herrn Kammann, Leiter der Abteilung Stadtgrün und Forsten der Stadt Viersen, der die bereits jetzt schon zu erkennenden Folgen des Klimawandels in Viersen aufzeigte.
https://www.sueddeutsche.de/…/waldsterben-duerre-baeume-buc…
Anschließend zeigte Herr Dr. Kemper von der Energie Agentur NRW Daten und Fakten zum Klimawandel seit der Industrialisierung auf.
Als Schlussfolgerung rief der Vortragende dazu auf alle uns zur Verfügung stehenden technologischen Möglichkeiten zu nutzen, um dem Klimawandel zu begegnen und ihn in erträglichem Rahmen zu begrenzen.
Anmerkung der BIVH: Leider ist Deutschland weltweit das einzige Land, das sich den Luxus leistet, von vornherein gewisse Technologien, die den Klimawandel begrenzen könnten, aus ideologischen Gründen auszuschließen. Deutschland hatte eine führende Position in CO2 freier Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Diese Position wurde zu Gunsten von Windkraft und Solaranlagen aufgegeben. Jetzt zeigt es sich deutlich, dass eine sichere Stromerzeugung basierend auf Wind und Sonne bei Dunkelflaute nicht möglich ist. Dafür saugen wir die Netze unserer Nachbarländer aus und nutzen indirekt deren Kernenergiestrom aus maroden Reaktoren und fossilen Kraftwerken, die erheblich höhere Emissionen haben als unsere eigenen Kraftwerke. Das ist Klimaschutz nach dem St. Florians Prinzip!
Als Höhepunkt der Sitzung wurde die Anregung von Viersener Bürgerinnen und Bürgern zur Ausrufung des Klimanotstandes behandelt. Die Antragsteller trugen zu ihrem Antrag in anschaulicher Weise vor. Im Rahmen der Diskussion zeigte sich jedoch bereits der eine oder andere Vorbehalt, da es ja noch andere Notstände gäbe: zum Beispiel die Wohnungsnot. Eine Entscheidung zum Klimanotstand soll in der nächsten Ratssitzung erfolgen.
Solange es sich Viersen leistet im Mietwohnungsbau nur wenige Geschossen zu realisieren, kann man natürlich Zwänge aufbauen, um weiterhin landwirtschaftliche Flächen an den Stadträndern für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern für finanzkräftige Investoren zur Verfügung zu stellen. Damit sollte endlich Schluss sein. Das sind Altlasten aus der Vergangenheit, in der falsche Entscheidungen getroffen wurden, die aber nicht mehr in die Zeiten des Klimawandels passen. Ebenso wie die Beseitigung des Straßenbegleitgrüns im Tausch gegen öde Grasflächen zu nicht nachgewiesenen Kosteneinsparungen bei der Pflege.
Warum werden nicht erst einmal die vorhandenen Industriebrachen für den Wohnungsbau ertüchtigt? Wollen wir auch diese Altlasten den kommenden Generationen überlassen und dafür lieber kostengünstig landwirtschaftliche Flächen versiegeln? Das nächste Hochwasser kommt bestimmt und wird durch solche Entscheidungen noch begünstigt.
Die Entscheidung für den Klimanotstand wird nur dann eine gute Option, wenn man alle Entscheidungen diesem Kriterium unterstellt. Die Erfahrungen der BIVH aus den Jahren ihrer Existenz lassen hier erhebliche Zweifel aufkommen.
Die Verwaltung weigert sich ja bereits tätig zu werden, wenn es um die Kontrolle von Dachbegrünung von großen Gebäuden geht, bei denen die Dachbegrünung zum Entwässerungskonzept gehört. Nach zwei trockenen Sommern ist von der Dachbegrünung vermutlich nicht mehr viel vorhanden. Den Schaden haben die Anwohner durch verstärktes Hochwasser bei Starkregenereignissen.
Klimanotstand ja, aber er muss auch die entsprechenden Konsequenzen im Handeln der Verantwortlichen bewirken.