Streit um Rückschnitt von alten Bäumen – RP vom 27.07.2016

Die Rheinische Post veröffentlicht im Vorfeld der morgigen Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung des Umfeldes der Josefskirche einen Artikel mit dem Titel „Streit um Rückschnitt von alten Bäumen“.

Der geneigte Leser dieser Zeitung ist es gewohnt, dass Grammatik und Rechtschreibung in dieser Zeitung nicht besonders gepflegt werden. Jetzt hat Frau Buschkamp mit diesem Artikel den Vogel abgeschossen. Die Zusammenhänge und Fakten werden im Artikel so miteinander vermischt, dass der Eindruck entstehen muss, dass die Forderungen von BUND und BIVH unberechtigt sind. Wesentliche Kritikpunkte wurden außer Betracht gelassen oder in einem falschen Zusammenhang gestellt.

Richtig ist, dass BUND und BIVH mit der Stadtverwaltung in mehreren Gesprächen versucht haben sich für den Erhalt von drei Linden und einer Pyramidenpappel einzusetzen. Im Rahmen dieser Gespräche kam es zu verbalen Entgleisungen eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung für die sich Frau Kamper entschuldigt hat.

Besagter Mitarbeiter hat sich zwar als Nichtfachmann im Bezug auf Bäume vorgestellt, anschließend jedoch behauptet, dass der Stammbewuchs an drei Linden ein Krankheitsbild darstelle. Vom BUND wurde auf die Schutzfunktion solcher Stammaustriebe hingewiesen, womit der Baum sich vor zu starker Sonneneinstrahlung am Stamm schützt. Dies wurde von besagtem Mitarbeiter heftig bestritten. Wenige Tage nach dem Gespräch zeigten die Linden den im Foto dargestellten „Pflegezustand“.

Nach Darstellung von Frau Buschkamp sollen „die Äste so lang gewesen sein, dass sie bereits mit dem Gehölz verbunden waren“. Was diese Aussage bewirken soll ist unverständlich, Äste sind immer mit dem Gehölz verbunden. Andernfalls handelt es sich um Totholz, wenn keine Verbindung mehr besteht.

Der Rückschnitt des Stammbewuchses hat nichts mit möglicher Verkehrsgefährdung anderer Bäume zu tun.

Aussagen von Stadtsprecher Schliffke sind mit Vorsicht zu behandeln. Hat er nicht erst kürzlich behauptet, dass die Förderprogramme (MOF 3 zur Modernisierung von Bahnhöfen) nicht passen würden? Die BIVH hat festgestellt, dass diese Aussage nicht stimmt. Die BIVH glaubt auch nicht, dass der Stammauswuchs zur Beschwerde von Kindergarten-Eltern geführt hat. Die dünnen und kurzen Äste des Stammauswuchses der Linden stellen keine Verkehrsgefährdung dar.

Die „Pflegemaßnahme“ zur Beseitigung des Stammbewuchses stellt vielmehr eine starke unnötige Beschädigung einer Linde dar. Dies lässt starke Zweifel an der fachgerechten Baumpflege durch die Kirche aufkommen. Wer gewährleistet eigentlich die fachgerechte Pflege des Grüns nach der Umgestaltung? Sollen dafür unsere Steuergelder zur Verfügung gestellt werden?

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/streit-um-rueckschnitt-von-alten-baeumen-aid-1.6144704

Baumpflege02