Trotz des einführenden Hinweises in der Ratssitzung von Bürgermeisterin Anemüller, dass die Weitergabe von Informationen aus einer nicht öffentlichen Sitzung strafrechtlich relevant sein und sie deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt im Falle von Herrn Küppers gestellt hat, wird heute bereits über das Ergebnis der nicht öffentlichen Sitzung im Falle Küppers durch die RP berichtet. Damit reduziert sich der Kreis der möglichen Verdächtigen drastisch, da es nur ein Teilnehmer der nicht öffentlichen Sitzung sein kann. Die BIVH findet es jedoch richtig, dass diese Vorgänge im Zusammenhang mit der „Besoldung“ des Leiters der Wirtschaftsförderung und Geschäftsführers der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft öffentlich gemacht werden. Aber wir vermissen von den verantwortlichen Politikern, die dieser Gehaltsstruktur zugestimmt haben, das notwendige demokratische Verantwortungsbewusstsein: ihren Rücktritt. Dies insbesondere in Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage (siehe nächsten Bericht). Hoffentlich kann sich Frau Anemüller mit ihrem Bestreben durchsetzen, die Einkünfte von Herrn Küppers zu begrenzen.
Es bleibt spannend in der Causa Küppers: