Die BIVH hat den Fachbereichsleiter des Fachbereichs Baufaufsicht Herrn Kasner zum Abriss der Hammer Mühle befragt, warum eine solche Abrissgenehmigung erteilt worden ist, da es sich doch um ein historisches Gebäude handelt, dass auch aufgrund seiner historischen Relevanz eine einseitige Würdigung in Wikipedia erfährt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hammer_M%C3%BChle
und auch in den Heimatbüchern des Kreises Viersen erwähnt wird.
Herr Kasner hat mich bezüglich der Denkmalwürdigkeit an die Denkmalschutzbeauftragte der Stadt Viersen, Frau Westerhoff, verwiesen.
Die BIVH hat Frau Westerhoff per E-Mail um Stellungnahme gebeten.
Heute erreichte uns dann folgende Antwort.
Sehr geehrter Herr Dr. Breme,
bis dato war mir die Hammer Mühle nicht bekannt. Ich kann mich auch nicht
erinnern, dass sie mir in meiner über 30jährigen Tätigkeit im Bereich der
Denkmalpflege über den Weg gelaufen wäre. Sie ist auch nicht im
flächendeckenden Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland/ Amt für
Denkmalpflege im Rheinland auf Eintragung als Baudenkmal enthalten. Einen
Hinweis aus der Bevölkerung gab es nicht. Ebensowenig hatte ich Kenntnis
vom Abrissantrag. Insofern habe ich über den Standort und den Abriss der
Hammer Mühle auch erst über Ihre Nachfrage im Rathaus und aus der Zeitung
erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Westerhoff
Stadt Viersen – Die Bürgermeisterin
Fachbereich 80/II – Bauen, Umwelt und Liegenschaften
– Untere Denkmalbehörde –
Bahnhofstr. 23, 41747 Viersen
Telefon: 02162 101 456
Telefax: 02162 101 140
E-M@il: Ellen.Westerhoff@viersen.de
Internet: www.viersen.de