Was sonst war an Informationen in den Bauakten zu finden?
Eine interne E-Mail vom 31.03.2014 des Leiters der Wirtschaftsförderung und Geschäftsführers der Grundstückmarketinggesellschaft Thomas Küppers an den Leiter des Fachbereiches 80 Bauen und Umwelt versucht eine detaillierte Beantwortung der Fragen der BIVH bezüglich der Genehmigungsverstöße zu beeinflussen. Der „Investor “ wäre darüber „not amused“ (nicht erfreut).
In der Antwort des Leiters FB 80 wird zwar darauf hingewiesen, dass die Anfragen detailliert beantwortet werden müssen, da dies andernfalls zu erneuten Rückfragen führen würde. Der Anspruch der BIVH sein weiterhin durch das Informationsfreiheitsgesetz abgedeckt. Leider fehlt der Hinweis, dass die Bauaufsicht weisungsunabhängig zu arbeiten hat.
Weiterhin können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Hinweis nicht folgenlos geblieben ist.
Unsere Nachfragen zu den geänderten Betriebs- und Öffnungszeiten des Investitionsprojektes wurde über einen langen Zeitraum immer mit dem Hinweis beschieden, dass die Verhandlungen noch laufen und noch nicht abgeschlossen sind.
Die Akteneinsicht ergab jedoch, dass bereits vor der zweiten schriftlichen Nachfrage zu dem Punkt der Betriebs- und Öffnungszeiten eine abschließende Genehmigung erteilt worden war.
Welche Konsequenzen ein solches Handeln hat, ist uns nicht bekannt. Aber es sind diese Vorgänge, die insbesondere auch von Seiten der Politik zu kontrollieren wären. Schließlich haben alle Parteien mehr Bürgerbeteiligung in ihren Programmen stehen.
Aber passieren tut nichts!
Fortsetzung folgt