Bürgerbeteiligung nach Viersener Art – oder wie die Bürger in Viersen hinters Licht geführt werden. Teil 2

In der Bauakte befanden sich die Bedingungen für ein Werbekonzept, das die Baugenehmigung „ergänzen“ sollte und für das die Stadt keine Haftung übernehmen wollte.
Der Bürgermeister (bzw. seine Vertreter) trafen sich am 22. August 2012 hierzu mit dem Investor.
Am 29. August 2012 fand dann die hochwohlgelobte Bürgerinformation statt. Hier erzählte der Bürgermeister Günter Thönnessen den 118 anwesenden Anwohnern, dass das Objekt harmonisch in die Landschaft eingefügt werden wird und die Seiten- und Rückwände in einem neutralen Grau gehalten werden.
Dieses Versprechen gab der Bürgermeister ab, obwohl mit dem Werbekonzept die Grundlagen gelegt wurden, um die im Bebauungsplan festgelegten Auflagen auszuhebeln und die farbliche Gestaltung zu ändern.
Was haben eigentlich die im Stadtrat sitzenden Parteien getan, um diese bürgerfeindliche und investorenfreundliche Umgehung der Festsetzung im Bebauungsplan festzustellen und möglicherweise zu verhindern?
NICHTS.

Vom damaligen CDU Vorsitzenden Mackes war nur zu hören, dass die Anwohner optimal geschützt werden. Auf die Nachfrage, was er im Detail darunter verstehe, blieb die Antwort aus.

Fortsetzung folgt