TOP 5 war unsere Anregung nach § 24 GO NRW zum Thema
Wahlsichtwerbung (Wahlwerbung mittels Plakaten).
Als Vertreter des Antragstellers Bürgerinitiative
Viersen-Hamm e.V. wurde mir die Möglichkeit einer Stellungnahme erteilt. In
dieser wurde von mir auf das Recht der Parteien zur Wahlwerbung hingewiesen.
Deshalb hat die BIVH ihre Anregung auch nicht als Forderung nach einem Verbot
von Wahlsichtwerbung gestellt, sondern hat an die Parteien appelliert auf
dieses Recht zu verzichten und keine Wahlsichtwerbung mehr durchzuführen.
Nachdem von den Bürgern zur Bekämpfung des Klimawandels der Verzicht auf
diverse Rechte gefordert wird, stände es der Politik gut an, auf
Wahlsichtwerbung zu verzichten. Dadurch würde Energie eingespart werden und
weniger Bäume müssten in Plakate verwandelt werden. Zumal diese Art der
Wahlwerbung ein längst überflüssiges Relikt aus alten Zeiten ist, als noch
nicht die Vielzahl der Medien für Wahlwerbung zur Verfügung stand.
Von mehreren Parteienvertretern wurde der Inhalt der
Anregung begrüßt. Allerdings sei durch die Verwaltung bereits ein
entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet worden. Deshalb wurde die weitere
Bearbeitung der Anregung mehrheitlich abgelehnt, um Mehrarbeit zu vermeiden.
Lediglich drei Ausschussmitglieder votierten für die Weiterverfolgung der
Anregung.
Nachdem seit Jahren eine Reduzierung der Plakatierung
immer wieder andiskutiert wurde, aber nie eine Entscheidung getroffen wurde,
hat jetzt die Verwaltung durch den Weckruf der Bürgerinitiative Viersen-Hamm
e.V. die Initiative ergriffen.
Schauen wir mal was dabei rauskommt. Jetzt sind die
Parteien zum Erfolg verdammt.