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Wie geht es weiter mit der Hammer Schanze??
Die Hammer Schanze steht nach Mitteilung des Denkmalschutzamtes vom 18.02.2022 in der Denkmalliste der Stadt Viersen.
In der letzten Woche wurde damit begonnen leerstehende Häuser fast völlig abzureißen. Nur wenige Wandelemente blieben stehen und wurden mit Betonpfeilern eingefasst.
Nach telefonischer Auskunft des Bauordnungsamtes war die Bausubstanz so stark geschädigt, dass ein Erhalt dieser Gebäudeteile nicht möglich war.
(Nachdem diese Gebäude über viele Jahre nicht bewohnt waren und keinerlei Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist dies auch zu erwarten gewesen. Anmerkung BIVH).
Die Gebäude sollen jedoch entsprechend der Bauplanung wieder in der alten Form hergestellt werden, mit einigen Veränderungen, um die Häuser nach heutigem Stand bewohnbar zu machen.
Die folgenden Bilder geben einen Eindruck über die derzeitigen Arbeiten wieder.
Was geschieht mit jenen Häusern die noch bewohnt werden? Die Anwohner wurden darüber bisher nicht informiert.
Hoffentlich wird die Stadt Viersen Ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und den meist älteren Bewohnern zu sozial verträglichen Bedingungen das weitere Wohnen garantieren.
Radfahrer aufgepasst bei der Abfahrt von der Fußgängerbrücke über die Kölnische Straße südlich vom OBI!!!
Im März 2024 hat sich auf der Kreuelsstraße ein Unfall ereignet, bei dem ein Radfahrer, der die Vorfahrt eines PKW missachtet hatte, schwer verletzt wurde. Er musste mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.
Da an der Unfallstelle schon häufiger von Radfahrern die Vorfahrt von PKW nicht beachtet wurde, hat die BIVH die Stadtverwaltung auf diese Gefahrenstelle hingewiesen und um verkehrssichernde Maßnahmen gebeten.
Zwischenzeitlich hatte der Bewuchs an der Gefahrenstelle die Einsichtnahme weiter verschlechtert.
Letzte Woche wurde der Bewuchs von den städtischen Betrieben gekürzt. Weiterhin soll die Beschilderung an besagter Gefahrenstelle verändert werden, sodass der Radverkehr besser auf die Vorfahrt des von rechts kommendem Verkehr hingewiesen wird.
Der Bund der Steuerzahler NRW informierte die BIVH
Der NRW-Landtag hat in seiner Sitzung am 28. Februar die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen.
Die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen sind endgültig abgeschafft. Der Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung (28.2.2024) ein Gesetz zur dauerhaften Abschaffung der Beiträge beschlossen. „Über fünf Jahre nach dem Start der größten Volksinitiative in der Geschichte Nordrhein-Westfalens ist das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger endlich verlässlich umgesetzt worden. Dies ist ein großer Erfolg für alle Menschen, die die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler unterstützt haben“, freut sich BdSt-Landesvorsitzender Rik Steinheuer.
Volksinitiative des BdSt NRW
Im Oktober 2018 hatte der Steuerzahlerbund die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen!“ ins Leben gerufen. Sie wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern und Verbänden unterstützt. Im September 2019 übergab der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen dem Landtagspräsidenten fast eine halbe Million Unterschriften, so viele wie noch nie im Rahmen einer Volksinitiative.
Rechtssicherheit
Trotz der zunächst großen Widerstände der damaligen Regierungsfraktionen gegen die Abschaffung des Straßenbaubeitrags, beschloss der Landtag daraufhin ein Förderprogramm, mit dem seit 2020 viele Betroffene von den teils horrenden Straßenbaubeiträgen um 50 Prozent entlastet wurden. Der BdSt NRW ließ nicht locker und erreichte später, dass die Förderung auf 100 Prozent aufgestockt wurde. Doch die Forderung nach einer gesetzlich geregelten dauerhaften Abschaffung wurde vom Verband weiter mit Nachdruck erhoben. Mit Erfolg: „Der heutige Landtagsbeschluss beendet die mit dem Förderprogramm verbundenen Unsicherheiten und schafft endlich Verlässlichkeit“, so Steuerzahlerbund-Chef Rik Steinheuer.
Bürokratieabbau
Mit der Straßenbaubeitrags-Abschaffung ist auch ein Bürokratie-Abbau verbunden, denn es handelte sich um eine besonders ineffiziente Abgabe: Rund die Hälfte des Aufkommens versickerte in der für die Erhebung notwendige Bürokratie. Steinheuer: „Die Entlastung in den Rathäusern könnte noch größer sein, wenn die Erstattung der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land mit Pauschalen statt durch Einzelabrechnungen vorgenommen würde. Wir haben die Erwartung, dass hier mittelfristig noch nachgesteuert wird, um das Bürokratie-Abbaupotential vollständig zu heben.“