TOP 5 war unsere Anregung nach § 24 GO NRW zum Thema Wahlsichtwerbung (Wahlwerbung mittels Plakaten).
Als Vertreter des Antragstellers Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. wurde mir die Möglichkeit einer Stellungnahme erteilt. In dieser wurde von mir auf das Recht der Parteien zur Wahlwerbung hingewiesen. Deshalb hat die BIVH ihre Anregung auch nicht als Forderung nach einem Verbot von Wahlsichtwerbung gestellt, sondern hat an die Parteien appelliert auf dieses Recht zu verzichten und keine Wahlsichtwerbung mehr durchzuführen. Nachdem von den Bürgern zur Bekämpfung des Klimawandels der Verzicht auf diverse Rechte gefordert wird, stände es der Politik gut an, auf Wahlsichtwerbung zu verzichten. Dadurch würde Energie eingespart werden und weniger Bäume müssten in Plakate verwandelt werden. Zumal diese Art der Wahlwerbung ein längst überflüssiges Relikt aus alten Zeiten ist, als noch nicht die Vielzahl der Medien für Wahlwerbung zur Verfügung stand.
Von mehreren Parteienvertretern wurde der Inhalt der Anregung begrüßt. Allerdings sei durch die Verwaltung bereits ein entsprechendes Verfahren in die Wege geleitet worden. Deshalb wurde die weitere Bearbeitung der Anregung mehrheitlich abgelehnt, um Mehrarbeit zu vermeiden. Lediglich drei Ausschussmitglieder votierten für die Weiterverfolgung der Anregung.
Nachdem seit Jahren eine Reduzierung der Plakatierung immer wieder andiskutiert wurde, aber nie eine Entscheidung getroffen wurde, hat jetzt die Verwaltung durch den Weckruf der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. die Initiative ergriffen.
Schauen wir mal was dabei rauskommt. Jetzt sind die Parteien zum Erfolg verdammt.