Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses am 03.03.2020

Als TOP 5 wird die Anregung der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. zum Verzicht der Parteien auf Wahlsichtwerbung beraten.
Details zum Vorgang enthält die Sitzungsvorlage:
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/vo0050.asp?__kvonr=3688
Zum Thema Wahlsichtwerbung gibt es eine juristische Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus der hervorgeht, dass die Parteien grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wahlsichtwerbung besitzen.
Allerdings können die Parteien freiwillig auf diesen Rechtsanspruch verzichten.
Schauen wir doch einmal wie sich die Parteien zu einem solchen Verzicht stellen.
https://www.bundestag.de/…/c1de31d…/WD-3-325-09-pdf-data.pdf