Die Diskussion um den Ausschluss von Kindern vom Schulessen (TOP 4 -Antrag der Linken) dauerte fast eine Stunde.
Unverständlich blieb für mich, dass kein Ausschussmitglied auf die von uns bereits vor der Sitzung dargelegte Diskrepanz in der Stellungnahme der Verwaltung hingewiesen hat. Haben die Ausschussmitglieder die Stellungnahme überhaupt gelesen?
In dieser Stellungnahme wird behauptet, dass bisher noch kein Kind vom Schulessen ausgeschlossen wurde.
Einige Abschnitte weiter wird jedoch erklärt, dass bereits 11 Kinder bei der Neubeantragung für das neue Schuljahr 2016/17 keine Platzzusage erhalten haben.
Ist die Verweigerung einer Platzzusage kein Ausschluss?
Natürlich ist für die Verweigerung der Platzzusage kein Ausschlussverfahren durchzuführen.
Aber die betroffenen Kinder wird dies nicht interessieren, wenn Sie von anderen wegen des Ausschlusses gehänselt werden und von unserer Gesellschaft im Stich gelassen werden. Die Kinder können nichts für das Fehlverhalten ihrer Eltern.
Wie werden sich diese Kinder später einmal gegenüber dieser Gesellschaft verhalten??
Reuter geht in den Nordpark in Mönchengladbach
Online Sanitärhändler Reuter geht nach Mönchengladbach in den Nordpark.
Damit ist ein Ende in Mackenstein abzusehen.

Windräder drehen sich rückwärts – RP vom 08.03.2017
Tempo 30 sollte jetzt auch an der Bachstraße durchgesetzt werden
Für eine objektive Beurteilung der Situation an der Albert-Schweitzer-Grundschule hätte die Stadtverwaltung den Eingang an der Bachstraße auch aus der unten gezeigten Perspektive fotografieren können.
Trotz Abschaffung des Abwägungsgebotes (Kinder gegen freie Fahrt für LKW) versucht die Stadt Bedenken zu produzieren, dass das Tor nicht direkt an der Bachstraße läge.
Und die Kreisverwaltung erklärt den fraglichen Teil der Bachstraße auch noch als LKW Vorrangstraße für LKW Navigationssysteme. Dadurch ist die Notwendigkeit eines Schutzes der Grundschulkinder noch stärker erforderlich.
Die nächste Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses ist derzeit für den 02. Mai 2017 geplant. Vielleicht gibt es aber in Viersen doch noch Mitarbeiter in der Verwaltung, die für eine kurzfristige Sofortmaßnahme eintreten.
Nachlese zur Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses
Die Frage der Umsetzung der Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde heute Abend im Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss gleich unter drei Tagungsordnungspunkten beraten:
TOP 8 Anregung gem. § 24 GO NRW der BIVH vom 02.02.2017 Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung,
TOP 14 Tempo 30 im Nahbereich von sozialen Einrichtungen,
TOP 15 Tempo 30 an Hauptverkehrsachsen, Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 02.02.2017.
Die Ausführungen des Sprechers der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e. V. wiesen insbesondere daraufhin, dass ein entsprechender Antrag bereits 2014 gestellt worden war. Er wurde durch das damals noch gültige Abwägungsgebot (zwischen dem Rechtsgut des Straßenverkehrs und dem Rechtsgut des Lebens und der Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall der Grundschüler) zu Gunsten des Rechtsguts Straßenverkehr abgelehnt.
Dieses Abwägungsgebot wurde ersatzlos gestrichen, so dass die Einrichtung von Tempo 30 Bereichen auch an allen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen möglich wurde. Somit auch an der Bachstraße im Bereich der Albert-Schweitzer Grundschule. Allerdings wurde bereits in der Vorlage der Verwaltung der Stadt Viersen (TOP 14) durch entsprechend gestaltete Fotos, der Versuch unternommen, das immer offen stehende Tor als keinen direkten Zugang zur Bachstraße darzustellen. Aus der richtigen Perspektive fotografiert und das Tor verschwindet hinter einem Busch oder ist im Rahmen der Grundstücksbegrenzung nicht mehr zu sehen.



Unter TOP 11 wurde zuvor im Rahmen des Vortrags über stadtverträgliche LKW Navigationssysteme dargelegt, dass die Bachstraße von Freiheitsstraße bis zur Kreuzung mit der Neuwerker Straße und Hosterfeldstraße als LKW Vorrangstraße eingestuft wurde.
Immerhin hatte seinerzeit (Stellungnahme von 2014) die Verwaltung in Aussicht gestellt, den LKW Verkehr von diesem Bereich wegzuleiten auf den Innerstädtischen Erschließungsring.
Schließlich ist die Bachstraße im westlichen Teil im jetzigen Ausbauzustand völlig ungeeignet, Verkehre in der Größenordnung von mehr als 6.000 Kfz/Tag sicher zu bewältigen.
Die BIVH wird den hier bereits angedeuteten Interessenkonflikt weiter kritisch verfolgen.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung sollte doch eigentlich den schutzbedürftigen unserer Gesellschaft den Schutz zukommen lassen, den diese benötigen.
Der Ordungs- und Straßenverkehrsausschuss tagt um 18 Uhr.
Heute um 18 Uhr tagt der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss im Cambridgeshire-Zimmer des Forums.
Auf der Tagesordnung stehen u. a. mehrere Anträge, die sich mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung befassen. An Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheimen und Krankenhäusern entfällt das Abwägungsgebot, so dass im Prinzip eine Verpflichtung besteht an diesen Stellen Tempo 30 Zonen einzurichten. Die BIVH hat erneut einen Antrag gestellt für Tempo 30 an der Bachstraße im Bereich der Albert-Schweitzer-Grundschule.
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/to0040.asp?__ksinr=420
Die Platanenallee in der Fußgängerzone wird durch zwei Platanen ergänzt.
Als TOP 4 der heutigen BUKA Sitzung wurde der Antrag nach § 24 GO NRW der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) auf Nachpflanzung von 2 Platanen behandelt.
Die Platanen müssen nachgepflanzt werden, da durch die BIVH bereits im Sommer 2015 beim LANUV der Antrag gestellt wurde, die Platanen in das Alleenkataster zu setzen. Diesem Antrag wurde am 29.10.2015 nachgekommen. Die Platanen der Viersener Fußgängerzone stehen als AL-VIE-0111 im Alleenkataster. Damit wurde bestätigt, dass die Platanen gesetzlich geschützt sind.
Zwar sagte die Tischvorlage zu TOP 4 der Verwaltung, dass die Nachpflanzung erfolgt weil „mit dieser Nachpflanzung lebt die Verwaltung auch ihr Leitbild („Baumfibel“) Bäume nachzupflanzen“.
Allerdings geht der gesetzliche Schutz gemäß § 41 Landschaftsgesetz einer Viersener Baumfibel vor.
Zu einer Abstimmung zu diesem Punkt kam es deshalb auch nicht mehr, da gemäß § 41 Landschaftsgesetz die Stadt zur Nachpflanzung verpflichtet ist.





