Für eine objektive Beurteilung der Situation an der Albert-Schweitzer-Grundschule hätte die Stadtverwaltung den Eingang an der Bachstraße auch aus der unten gezeigten Perspektive fotografieren können.
Trotz Abschaffung des Abwägungsgebotes (Kinder gegen freie Fahrt für LKW) versucht die Stadt Bedenken zu produzieren, dass das Tor nicht direkt an der Bachstraße läge.
Und die Kreisverwaltung erklärt den fraglichen Teil der Bachstraße auch noch als LKW Vorrangstraße für LKW Navigationssysteme. Dadurch ist die Notwendigkeit eines Schutzes der Grundschulkinder noch stärker erforderlich.
Die nächste Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses ist derzeit für den 02. Mai 2017 geplant. Vielleicht gibt es aber in Viersen doch noch Mitarbeiter in der Verwaltung, die für eine kurzfristige Sofortmaßnahme eintreten.