Als TOP 4 der heutigen BUKA Sitzung wurde der Antrag nach § 24 GO NRW der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) auf Nachpflanzung von 2 Platanen behandelt.
Die Platanen müssen nachgepflanzt werden, da durch die BIVH bereits im Sommer 2015 beim LANUV der Antrag gestellt wurde, die Platanen in das Alleenkataster zu setzen. Diesem Antrag wurde am 29.10.2015 nachgekommen. Die Platanen der Viersener Fußgängerzone stehen als AL-VIE-0111 im Alleenkataster. Damit wurde bestätigt, dass die Platanen gesetzlich geschützt sind.
Zwar sagte die Tischvorlage zu TOP 4 der Verwaltung, dass die Nachpflanzung erfolgt weil „mit dieser Nachpflanzung lebt die Verwaltung auch ihr Leitbild („Baumfibel“) Bäume nachzupflanzen“.
Allerdings geht der gesetzliche Schutz gemäß § 41 Landschaftsgesetz einer Viersener Baumfibel vor.
Zu einer Abstimmung zu diesem Punkt kam es deshalb auch nicht mehr, da gemäß § 41 Landschaftsgesetz die Stadt zur Nachpflanzung verpflichtet ist.