Landrat prüft Windkraftgenehmigung – RP vom 04.08.2017

Die RP berichtet heute über den Protest von „Boisheim wehrt sich“ und der Aussage des Kreises Viersen, dass die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung überprüft wird. Die BIVH ist gespannt auf das Ergebnis der Überprüfung. Hoffentlich nicht nur Stimmungsmache vor der Bundestagswahl?

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/landrat-prueft-windkraft-genehmigung-aid-1.6990781

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Bis zum 25.08.2017 kann sich jeder Bürger unter

https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/eisenbahn…/…/home

an einer Umfrage beteiligen zur Feststellung der Belästigung an seinem Wohnsitz oder Arbeitsplatz durch Bahnlärm. Leider lässt der Fragebogen keine individuellen Ergänzungen zu, um auf spezifische Probleme durch den Bahnbetrieb hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist es nützlich sich an den neuen Lärmschutzbeauftragten der DB zu wenden. Dieser wird unter

http://www1.deutschebahn.com/…/…/Konzernweite_Strategie.html

vorgestellt.
Durch den Neubau der Bahnunterführung an der Bachstraße ist es zu einer wesentlichen Veränderung der Lärmbelästigung und Lärmausbreitung insbesondere in der Nacht gekommen, da gleichzeitig auch die Anzahl der Gleise und insbesondere deren Nutzung verändert wurden.

Ein weiterer Leserbrief zur Windkraft an der Nette

Auch heute erscheint in der RP ein Leserbrief zur Winkraftanlage an der Nette. Hat die Verwaltung da erneut etwas übersehen? Auf der ersten Bürgerinformation wurde zur Beruhigung der Bürger auch nur von Anlagen mit einer Höhe von 100 bis 150 m gesprochen.
Was passiert mit einem privaten Bauherrn, der ein einstöckiges Haus beantragt und zweistöckig baut? Abrissverfügung!!!

Steter Tropfen höhlt den Stein – oder die Beharrlichkeit der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V.

Mit Datum 16.12.2015 hatte die BIVH eine Anregung gemäß § 24 GO NRW an die Stadt geschickt, mit der auf die Probleme im Bahnhofstunnel des Viersener Hauptbahnhofs aufmerksam gemacht wurde, nachdem die BIVH eine Grundreinigung desselben durch DB Station & Service AG in Aachen erfolgreich angeregt hatte.

Da die Stadt Viersen nicht Eigentümer des Bahnhofstunnels war, wurde die Anregung formal zurückgewiesen. In der darauf folgenden Sitzung wurde jedoch die Anregung aufgegriffen und die Stadtverwaltung aufgefordert, sich dieser Angelegenheit anzunehmen.

http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2017/07/Vorlage-1.pdf

Nachdem der Bahnhofsvorplatz mit großem finanziellen Aufwand modernisiert worden war, lief die Kritik unter dem Motto: „Vorne hui und hinten pfui“.

Später wurde dann auf unsere Initiative hin die Decke von losen Farbresten befreit, da von städtischen Aktivitäten nichts zu sehen war.

Reinigung des Personentunnels am Bahnhof Viersen

Die deshalb von der BIVH geäußerte Kritik, dass in den laufenden Programmen von Land und DB von der Stadtverwaltung kein Antrag gestellt worden war, wurde auf der Seite der Stadt mit der Veröffentlichung „Programme passen nicht“ beantwortet. Es wären nur Modernisierungen und keine Sanierungen im Programm zulässig.

https://www.viersen.de/de/mitteilung/programme-passen-nicht/

Was hier allerdings nicht passte, war diese Behauptung, denn die Liste der bewilligten Projekte enthielt unter Nr. 14 die Sanierung des Personentunnels in Wuppertal Vohwinkel.

http://www.deutschebahn.com/file/pr-duesseldorf-de/8597482/z3jWcKDoBmmTKjWKUrwLFJJciWM/10810674/data/160217_PI.pdf

Mit Datum vom 02.06.2017 wurde die Bürgermeisterin per E-Mail u.a. an den Auftrag an die Stadtverwaltung vom 16.02.2016 erinnert und gebeten über den Sachstand zu berichten.

Anstelle einer Antwort durch die Bürgermeisterin dürfen wir heute in der RP die Meldung lesen: SPD sammelt Ideen für Sanierung des Viersener Bahnhofs.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/spd-sammelt-ideen-fuer-sanierung-des-viersener-bahnhofs-aid-1.6948333

Nach mehr als 18 Monaten nach dem Antrag der BIVH fängt jetzt die SPD an Ideen zu sammeln. Oder hat die E-Mail vom 02.06.2017 heilsame Wirkung gehabt? Würden nicht in wenigen Wochen Wahlen anstehen, würde wohl noch nicht einmal eine Ideensammlung vorgenommen werden.

Wir sind gespannt, wann wirklich eine Sanierung passiert. Es gibt noch viel zu tun, wir bleiben dran.

Die Petition wurde eingereicht

Liebe Mitbürger, liebe Unterstützer dieser Petition,
die Petition wurde der Bürgermeisterin auf deren Wunsch per E-Mail übersandt mit dem beigefügten Schreiben.
www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2017/07/E-Mail-Uebergabe-Petition.pdf
Mit einem derartigen Verhalten der Bürgermeisterin hatten selbst wir nicht gerechnet.
Man lernt eben immer wieder dazu.
Jetzt wird es an den Politikern liegen, wie diese die Situation beurteilen und ob die Politiker dem Willen der betroffenen Bürger mehr Verständnis entgegenbringen.
Schließlich sind die von der Bürgermeisterin angesprochenen rechtlichen Grundlagen keine unumstößlichen gesetzlichen Vorgaben, sondern extrem interpretierbar.
Die Bürgermeisterin hat mit ihrer ablehnenden Haltung gezeigt, dass ihr der Wunsch der Bürger völlig egal ist und sie sich lieber auf beliebig interpretierbare Richtlinien stützt.
Oder sind ihr persönliche Gründe und die Ausübung von Macht eventuell wichtiger als der Schutz der Grundschüler? Es hat den Anschein, dass dies so ist.
Ist dies der Dank der SPD Bürgermeisterin für die vielen Wählerstimmen für die SPD aus Viersen-Hamm?
Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber. (Bertolt Brecht)
Die nächste Wahl ist nicht mehr fern. Immer dran denken, wer ihre Interessen wahrnimmt.
Allen Unterstützern noch einmal ein herzliches Danke schön.
Beste Grüße im Namen der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e. V.
Dr. Volker Breme

Antwort der Bürgermeisterin

Liebe Mitbürger, liebe Unterstützer der Petition,

heute hat Bürgermeisterin Anemüller auf unseren Wunsch einer persönlichen Übergabe der Unterschriften zur Petition mit dem beigefügten Brief geantwortet.

http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2017/07/Antwort-Buergermeisterin-2017-07-04.pdf

Wir sind ja aus den letzten 5 Jahren schon einiges an „Viersener Bürgerfreundlichkeit“ gewohnt. Aber das Schreiben von der Bürgermeisterin ist nur schwer zu überbieten.

Sie weist auf eine Rechtsgrundlage hin, ohne diese näher zu beschreiben. Wahrscheinlich hatte sie Bedenken diese Rechtsgrundlage schriftlich zu fixieren. Es kann sich jedoch nur um den in der Verwaltungsvorlage genannten Grund eines angeblich nicht vorhandenen direkten Zugangs handeln.

Dem steht aber die katasterrechtliche Zuordnung der Albert-Schweitzer Grundschule zur Bachstraße mit der Nummer 201 entgegen.

Eine Stellungnahme zu dieser Frage wurde uns wunschgemäß von der Verwaltung übermittelt. Die dort getroffenen Aussagen basieren auf kaum haltbaren Vermutungen.

http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2017/07/Antwort-Stadt-Bachstr-201-2007-07-04.pdf

Bürgermeisterin Anemüller ist ständig unterwegs, um mit Veranstaltungen ihre Bürgernähe zu demonstrieren. Durch die Petition haben über 2000 Bürger aus dem Kreis Viersen, über 1800 Bürger aus Viersen direkt und über 700 aus dem Bereich der Albert-Schweitzer Schule (600 durch eine Haus zu Haus Aktion und über 100 Stimmen durch die Sammlung in der Fußgängerzone) im Rahmen der Petition den Wunsch geäußert, die Kinder in der Albert-Schweitzer Schule durch eine Tempo 30 Zone auch auf der Bachstraße zu schützen. Dazu erklärt die Bürgermeisterin in ihrem Schreiben, dass eine solche demokratische Willensäußerung nicht hilfreich wäre? Wir halten eine solche Äußerung für den Ausdruck von erheblichem Mangel an Demokratieverständnis.

Eine Petition ist ein anerkanntes demokratisches Instrument der Willensäußerung der Bürger.

Welche Interessen möchte die Bürgermeisterin eigentlich vertreten, wenn nicht die auch dieser Bürger von Viersen?

Die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenden Parteien wurden von uns über den Sachstand informiert und aufgefordert der Willensäußerung dieser Petition Gehör zu verschaffen.

Im Namen der Mitglieder der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V.

Dr. Volker Breme

Die Sammlung von Unterschriften zur Petition „Tempo 30 auf der Bachstraße zum Schutz der Grundschüler und keine LKW Vorrangstraße“ wurde erfolgreich abgeschlossen.

Liebe Mitbürger, liebe Unterstützer unserer Petition,

gestern Abend lief die Zeit für das Sammeln von Unterschriften regulär aus. Das System hatte einen Zeitraum von 2 Monaten vorgegeben.

Mit 2260 Unterschriften insgesamt, 2075 Unterschriften aus dem Kreis Viersen, die für das Quorum zählen (die Bachstraße ist eine Kreisstraße), 1818 Unterschriften aus Viersen wurde die Petition durch Ihre Unterstützung zu einem beeindruckenden Ergebnis geführt. Dafür ein herzliches Dankeschön.

Jetzt sind Politik und Verwaltung gefordert aus diesem Votum ein politisches Handeln folgen zu lassen. Frau Bürgermeisterin Anemüller und Landrat Dr. Coenen wurden mit Schreiben vom 19. Juni 2017 gebeten einen – wenn möglich gemeinsamen – Termin für die Übergabe der Unterschriften zu benennen. Wir warten auf eine Antwort.

Ein besonderer Dank geht auch an die Helfer, die sowohl bei der Sammlung der Unterschriften in der Viersener Fußgängerzone engagiert geholfen haben oder im Bereich Hamm und dem Einzugsbereich der Schule durch eine Haus zu Haus Aktion Unterschriften gesammelt haben. Allein durch diese Sammlung haben wir über 600 Unterschriften erhalten. Für uns ein eindeutiges Votum der direkt betroffenen Eltern, deren Kinder in die Albert-Schweitzer Grundschule gehen oder von Anwohnern, die täglich die Bachstraße passieren und bereit sind für das Wohl der Kinder an der Schule Tempo 30 in Kauf zu nehmen. Vielen Dank für das Engagement der Beteiligten.

Wir sind gespannt auf die Reaktion von Politik und Verwaltung.

Mit besten Grüßen im Namen der Mitglieder der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V.

Dr. Volker Breme

https://www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-auf-der-bachstrasse-zum-schutz-der-grundschueler-und-keine-lkw-vorrangstrasse

Bürgerfragestunde in der Ratssitzung vom 13.06.2017

Die Bürgerfragestunde in der heutigen Ratssitzung wurde von der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. genutzt, um auf die Unzulänglichkeiten im Bürgerinformationssystem der Stadt Viersen hinzuweisen.
12 der 56 Ratsmitglieder sind gemäß dieses Informationssystems nicht über E-Mail zu erreichen. Diese Erkenntnis mussten wir gewinnen beim Einlesen der E-Mail Adressen in das System der online Petition „Tempo 30 auf der Bachstraße zum Schutz der Grundschüler….“.
https://www.openpetition.de/…/tempo-30-auf-der-bachstrasse-…
Von diesen 12 Ratsmitglieder stellen 9 als Kontaktmöglichkeit für den Bürger eine Telefonnummer oder ihre Postanschrift zur Verfügung. Die restlichen 3 Ratsmitglieder stellen keinerlei Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass ihnen eine Kontaktmöglichkeit zum Bürger egal ist, obwohl sie die Bürgerinteressen im Rat vertreten sollen. Im Zeitalter der Internetkommunikation sind wir der Ansicht, dass jedes Ratsmitglied eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen sollte.
Die Bürgermeisterin wurde aufgefordert sich für eine Verbesserung einzusetzen. Sie wies darauf hin, dass ihre Möglichkeiten hierzu begrenzt sind, da jedes Ratsmitglied selber entscheidet, welche personenbezogenen Daten er öffentlich macht.
Wir sind gespannt, ob sich hier etwas ändert. Schließlich steht in diesem Jahr noch eine wichtige Wahl an: die Bundestagswahl.