Antwort des Kreises Viersen zur Petition

Im soeben bei uns eingegangenem Schreiben des Kreises Viersen weist dieser auf die alleinige Zuständigkeit in dieser Angelegenheit bei der Stadt Viersen hin.

Damit erwarten wir jetzt nur noch die Antwort von der Bürgermeisterin der Stadt Viersen.

Das Antwortschreiben ist hier hinterlegt:

http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2017/06/Antwort-Kreis-2017-06-29.pdf