Die RP berichtet heute über die Erfahrungen eines Dülkener Bürgers mit Politik und Verwaltung bezüglich des Interessenkonfliktes zwischen Anwohnern und deren Wunsch nach Reduzierung des Lärms durch Straßenverkehr und dem Wunsch vieler Verkehrsteilnehmer nach freier Fahrt (für freie Bürger). Das Anliegen des Dülkener Bürgers ist die Trichterung der Geschwindigkeit vor dem Ortseingang Dülken auf 70 km/h. Hier ist für etwa 400 m vor dem Ortseingang die zulässige Geschwindigkeit auf 100 km/h erhöht.
Die Erfahrungen der BIVH sind, was diesen Konflikt anbelangt, sehr negativ. Politik und Verwaltung nutzen den Ihnen gegebenen Ermessensspielraum zum Schutz der Anwohner in keiner Weise aus, sondern entscheiden grundsätzlich für den Verkehrsteilnehmer und insbesondere für den Schwerlastverkehr, damit die Wirtschaft brummt. Sie scheuen sich nicht einmal dazu nur die Teile der Straßenverkehrsordnung zur Begründung heranzuziehen, die ihrem Begehren dienlich sind. Jene Passagen, die dem Schutz der Bürger vor Lärm dienlich wären, werden übersehen.
Mönchengladbach zeigt in diesem Konflikt eine ganz andere Haltung. Die Rheydter Straße, zeigte als Bundesstraße 59 ein so hohes Verkehrsaufkommen, dass im Rahmen eines Lärmaktionsplanes (http://www.prr.de/download/MG_LAP_I.pdf) die Geschwindigkeit auf dieser Bundesstraße auf 30 km/h beschränkt wurde.
Obwohl die Verkehrssituation auf der Bachstraße ähnliche Verhältnisse zeigt, aber Lärmmessungen nicht vorhanden sind, weigern sich die Behörden zu handeln und Lärmmessungen durchzuführen.
In Mönchengladbach wird Flüsterasphalt eingebaut. In Viersen wurde an einer Ampelkreuzung der Asphalt per Hand eingebaut mit dem Resultat einer sehr welligen Oberfläche und zusätzlicher Lärmemission.
http://www.rp-online.de/…/wohnen-an-einer-rennstrecke-aid-1…