Windkraftanlagen – Es geht auch ohne öffentliche Ausschreibung

Erneut soll im Kreis Viersen ein Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt werden.
Zur Errichtung von 2 Windkraftanlagen nahe Vorst nordöstlich von Süchteln hat der Kreis Viersen erneut eine Befreiung ausgesprochen, damit in einem Landschaftsschutzgebiet zwei Windkraftanlagen errichtet werden können.
Die Anzahl der Ausnahmen in Landschaftsschutzgebieten scheint sich zum Normalzustand im Kreis Viersen zu entwickeln:
• Schweinemastanlage Dülken-Nette
• Kletterpark im Hinsbecker Forst
• Windkraftanlagen nahe Vorst
Die Sitzungsunterlagen sind sehr umfangreich und zeigen die komplizierte Rechtssituation auf. Aufgrund widersprüchlicher gesetzlicher Bestimmungen ist dort nach Ansicht des Planungsausschusses die Errichtung von Windkraftanlagen auch in einer Entfernung von weniger als 1500 m zur nächsten Wohnbebauung möglich.
In der Sitzungsvorlage wird auf folgendes hingewiesen:
„Der Kreis Viersen hat diese Genehmigung aufgrund gesetzlicher Regelung in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG durchgeführt, nicht in einem förmlichen Verfahren, zu dem eine obligatorische Beteiligung der Öffentlichkeit gehört hätte. Aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelung findet auch kein öffentliches Planfeststellungsverfahren, wie z.B. bei den Vorhaben Zeelink und Amprion statt, in dem Planauslegungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen ebenfalls verpflichtend vorgesehen sind.“
Öffentliche Auslegungen haben hingegen schon vor Jahren zu Planfeststellungsverfahren stattgefunden. Welcher Bürger war sich der Tragweite dieser Auslegungen bewusst?
Um die notwendige Anzahl von Windkraftanlagen, die für die Stromerzeugung beim Ausstieg aus der Kohle zur Stromerzeugung notwendig werden, sowie beim notwendigen Ausbau der E-Mobilität, wird es wohl noch viele Konflikte geben, die uns alle betreffen können, wenn wir im Randbereich unserer Städte wohnen.
Mehr zum Thema in den Sitzungsunterlagen.