Der Extra-Tipp weist in seiner heutigen Ausgabe auf die auslaufende Frist für Einsprüche gegen die Monster-Windräder in der Boisheimer Nette hin. Bis Dienstag, den 08. November 2016 können noch Einsprüche gegen die 200 m hohen Windkraftanlagen geltend gemacht werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden den Anwohnern nur 600 m Abstand zugestanden. Der Kreis hingegen kann vom Betreiber eine Entschädigung für den Eingriff in die Natur für eine Fläche im Abstand von 3000 m (15-fache Höhe) fordern.
http://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/windkraft-und-landschaftsbild/
Auch hier wird wieder einmal mit zweierlei Mass gemessen. Warum gesteht man den Anwohnern nicht den gleichen Abstand zu?