Sollte der Kreis die Gesamtkosten der Nitratstudie bekannt geben?

Zur Frage der Nitratbelastung im Kreis Viersen hatte die Kreisverwaltung durch die ahu GmbH eine Studie anfertigen lassen und Handlungsempfehlungen erhalten. Der Kreis hat diese Handlungsempfehlungen versucht bei der Landesregierung NRW durchzusetzen, ist dabei jedoch gescheitert, weil die Umweltministerin die Vorschläge als nicht zielführend bezeichnet hat. Die Umweltministerin ist schließlich auch für die Landwirtschaft zuständig.
Das Problem wurde auf der Kreistagssitzung vom 04.07.2019 besprochen mit dem Ergebnis laut Protokoll: „Landrat DR. COENEN hält die Antwort der Umweltministerin nicht für zufriedenstellend. Die Bearbeitung des Themas habe innerhalb der Kreisverwaltung weiterhin hohe Priorität.“ Eine Aussage, die nichts erwarten lässt.
Als Sprecher der BIVH hatte ich Ende Juni 2019 nach den Kosten dieser Studie unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz gefragt. Heute bekam ich eine abschlägige Antwort. Der Auftragnehmer macht hier ein Geheimhaltungsinteresse geltend in Bezug auf die Kostenrechnung und der Kreis kann ein überwiegendes öffentliches Interesse an dieser Frage nicht erkennen.
Auf der Basis der von mir erfragten Gesamtkosten (keiner Kostenrechnung) sind die vom Auftragnehmer geltend gemachten Schäden seiner Marktposition für mich nicht zu erkennen.

Immerhin wird die Studie im Umfang von 123 Seiten (inklusive 7 Seiten Anhang) nicht unerhebliche Kosten verursacht haben. Über Art und Umfang der Nitratstudie hat der Auftraggeber entschieden. Bei der vorhandenen politischen Situation war für jegliche Handlungsvorschläge mit einer ablehnenden Haltung zu rechnen. Unter diesen Randbedingungen wird der Steuerzahler bestimmt an den Kosten für die Studie interessiert sein.
Denn beim Nitrateintrag ins Grundwasser geht es nicht nur um die Schädigung des Grundwassers und der damit verbundenen Gefährdung unseres Trinkwassers, sondern auch um die gleichzeitige erhebliche Beeinträchtigung des Klimas durch die bei Rinder- und Schweinezucht produzierten Treibhausgase. Der Weltklimarat hat auf diese Zusammenhänge gerade erst diese Woche hingewiesen. Und die Geruchsbelästigung bei der Gülleausbringung ist auch nicht zu vernachlässigen.
Was meinen Sie, sollte der Kreis die Kosten bekannt machen? Vielleicht motiviert diese Nachfrage den Landrat sich stärker für die Problematik zu engagieren?