Nachlese zur Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses

Die Frage der Umsetzung der Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurde heute Abend im Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss gleich unter drei Tagungsordnungspunkten beraten:
TOP 8 Anregung gem. § 24 GO NRW der BIVH vom 02.02.2017 Umsetzung der Änderung der Straßenverkehrsordnung,
TOP 14 Tempo 30 im Nahbereich von sozialen Einrichtungen,
TOP 15 Tempo 30 an Hauptverkehrsachsen, Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 02.02.2017.
Die Ausführungen des Sprechers der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e. V. wiesen insbesondere daraufhin, dass ein entsprechender Antrag bereits 2014 gestellt worden war. Er wurde durch das damals noch gültige Abwägungsgebot (zwischen dem Rechtsgut des Straßenverkehrs und dem Rechtsgut des Lebens und der Unversehrtheit der Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall der Grundschüler) zu Gunsten des Rechtsguts Straßenverkehr abgelehnt.
Dieses Abwägungsgebot wurde ersatzlos gestrichen, so dass die Einrichtung von Tempo 30 Bereichen auch an allen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen möglich wurde. Somit auch an der Bachstraße im Bereich der Albert-Schweitzer Grundschule. Allerdings wurde bereits in der Vorlage der Verwaltung der Stadt Viersen (TOP 14) durch entsprechend gestaltete Fotos, der Versuch unternommen, das immer offen stehende Tor als keinen direkten Zugang zur Bachstraße darzustellen. Aus der richtigen Perspektive fotografiert und das Tor verschwindet hinter einem Busch oder ist im Rahmen der Grundstücksbegrenzung nicht mehr zu sehen.


Unter TOP 11 wurde zuvor im Rahmen des Vortrags über stadtverträgliche LKW Navigationssysteme dargelegt, dass die Bachstraße von Freiheitsstraße bis zur Kreuzung mit der Neuwerker Straße und Hosterfeldstraße als LKW Vorrangstraße eingestuft wurde.
Immerhin hatte seinerzeit (Stellungnahme von 2014) die Verwaltung in Aussicht gestellt, den LKW Verkehr von diesem Bereich wegzuleiten auf den Innerstädtischen Erschließungsring.
Schließlich ist die Bachstraße im westlichen Teil im jetzigen Ausbauzustand völlig ungeeignet, Verkehre in der Größenordnung von mehr als 6.000 Kfz/Tag sicher zu bewältigen.
Die BIVH wird den hier bereits angedeuteten Interessenkonflikt weiter kritisch verfolgen.
Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung sollte doch eigentlich den schutzbedürftigen unserer Gesellschaft den Schutz zukommen lassen, den diese benötigen.