Nachlese zur Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauen und Umwelt des Kreises Viersen am 19.06.2018

Zu TOP 2 Die heftigsten Diskussionen gab es zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“. Es wurde aufgezeigt, dass der Kreis zur Eindämmung der Nitratbelastung des Grundwassers nur wenige Möglichkeiten hat.
Eine Möglichkeit besteht in der Bauplanung von Schweinemastanlagen. Je mehr Anlagen gebaut werden, umso größer ist der Anfall von Gülle, die entsorgt werden muss. Bei der Genehmigung der Schweinemastanlage Dülken Nette wurde nicht nach dem Verbleib der Gülle gefragt.
Ein viel größeres Problem stellt der Import von Gülle aus den Niederlanden dar. Dort ist die Ausbringung von Gülle streng reglementiert und die Überschüsse müssen deshalb entsorgt werden.
Derzeit werden 1,46 Mio t Gülle von den Niederlanden nach NRW transportiert. 238.363 t gehen davon in den Kreis Viersen. Die Menge nicht illegaler Gülleeinfuhren ist nicht bekannt, wird aber nicht unbedeutend sein.
Es gibt auch keine klare Bedarfsermittlung der für die Landwirtschaft im Kreis Viersen erforderlichen Menge an Gülle. Diese Menge könnte der im Kreis produzierten Menge an Gülle gegenüber gestellt werden. Je nach Ergebnis könnte dann eine begrenzte Menge an Gülle für den Import freigegeben werden oder jeglicher Import gestoppt werden.
Solange diese Zahlen nicht bekannt sind, sind alle weiteren in der sehr ausführlich angelegten Studie nicht zielführend. Allein die Übertragung von Kontrollvollmachten an die Kreisverwaltung bringt nur wenig.
Die in der Studie dargestellten Gehalte an Nitrat im Grundwasser besonders in den tieferen Bereichen scheinen nicht unbedingt der Realität zu entsprechen. In anderen Studien werden weit höhere Werte genannt.
Zu TOP 6 Windkraftanlagen in Niederkrüchten. Hier wurde dem Widerspruch des Beirates nicht entsprochen. Der Ausschuss stimmte fast einstimmig der Befreiung vom Landschaftsschutz zu. Es gab nur eine Enthaltung.
Zu TOP 9 Sachstand des Verfahrens Windpark Boisheimer Nette. 15 Kläger sind in Widerspruch vor das Oberverwaltungsgericht gegen das erstinstanzliche Urteil gegangen. Die BIVH wünscht den Klägern viel Erfolg.

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