Die RP berichtet heute über die Sondersitzung des Kreistages zur Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Ungültigkeit der Kreistagswahlen.
Die Sitzung findet am 28. April 2022 im Sitzungssaal des Forums um 19 Uhr statt.
Wer bezahlt eigentlich die 13.000 EURO für die vierseitige Wahlkampfbroschüre, die Stein des Anstoßes ist? Doch hoffentlich nicht der Steuerzahler. Auftraggeber war wohl der Landrat. Dann sollte er die Wahlwerbung auch aus eigener Tasche bezahlen.
Und die Berufung sollte der Landrat auch persönlich einreichen und auch hier den Steuerzahler nicht belasten.