Kreis und Kommunen im Streit um die Planung neuer Rettungswachen

Im Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss der Stadt Viersen am 26.06.2018 wurden unter TOP 5 die Standortperspektiven zum Rettungsdienst in Viersen diskutiert. Die Stadt Viersen betreibt derzeit eine behelfsmäßige Rettungswache auf der Sternstraße in Dülken und plant eine Rettungswache am Ransberg mit Desinfektionsstationen.
Die Sitzungsunterlagen enthielten den folgenden Beschlussvorschlag.
Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss beschließt:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die vorbereitenden Planungen zum Neubau einer Rettungswache mit Desinfektionshalle am Standort „Ransberg“ zügig fortzuführen, das Bauleitplanverfahren einzuleiten und in Vorabstimmungsgespräche mit den Krankenkassen einzutreten.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ein ergänzendes Gutachten zum Sachverständigengutachten des Kreises Viersen mit dem Ziel zu beauftragen, gutachterlich die Notwendigkeit eines Rettungswachenstandorts am Ransberg zu untersuchen.
3.) Der Ausschuss spricht sich für die Beibehaltung der langjährigen und dauerhaft bewährten Anbindung und Organisation der Kreisleitstelle an die Feuerwehr Viersen aus.
Der Ausschuss sah es als problematisch an, dass unabhängig von den Planungen in Viersen und anderen Kommunen des Kreises Viersen die Kreisverwaltung im August 2017 ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben hatte, dass die Planungen der Stadt Viersen und anderer Kommunen völlig außer Acht gelassen hat. Dies ist der normale Weg, wie ein unabhängiges Gutachten erstellt wird (Ansicht der BIVH).

Bereits vor Beauftragung des Gutachtens – so die Pressemitteilung des Kreises vom 22.06.2018, also vor der Sitzung des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses – war geplant auf der Basis des Gutachtens mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen, um deren Wünsche in die Planung des Rettungswesens im Kreis einfließen zu lassen.
Letztlich wurde der oben genannte Beschluss durch Protest der CDU Ausschussmitglieder dahingehend abgeändert, dass vorläufig keine Gegenstudie erstellt wird. Diese hätte den Steuerzahler ca. 100.000 EURO gekostet. Weiterhin sollen intensive Gespräche mit dem Kreis geführt werden, um das von der Stadt Viersen verfolgte Ziel (Punkt 3) zu erreichen.
Im Ausschuss wurden die Erklärung des Kreises im Rahmen der Pressemitteilung und die Ausführungen des Landrates vor Auftragsvergabe der Studie nicht ausreichend gewürdigt.
Als Zuschauer hatte man den Eindruck, dass die Eigeninteressen an dem Verbleib der Zuständigkeiten bei der Viersener Feuerwehr zur Erreichung einer optimalen Versorgung der Bewohner in Viersen über einer Optimierung der Versorgung der Bewohner auf Kreisebene stehen. Herr Kersbaum als Leiter der Viersener Feuerwehr kritisierte die im Gutachten des Kreises Viersen enthaltenen Rettungszeiten als vielfach falsch. Allerdings konnte auch hier die Gegenseite die eigene Sicht der Dinge nicht erläutern und verteidigen.
Insbesondere das Ansinnen für ein Gegengutachten ca. 100.00 EURO Steuermittel zum jetzigen Zeitpunkt aufzuwenden, bevor mit dem Kreis die Argumente ausgetauscht worden sind, halte ich für voreilig. Dies kann auch noch erfolgen, wenn die Argumente erfolglos ausgetauscht worden sind.
Insgesamt erweckte die Diskussion den Eindruck, dass die Fronten bereits jetzt verhärtet sind.
Im Mittelpunkt sollte die beste langfristige Versorgung der Bewohner im Kreis Viersen in Abstimmung mit den Nachbarkreisen stehen. Dabei sollte die Versorgung der Stadt Viersen nicht benachteiligt werden. Die Entscheidung der Stadt Viersen für die Rettungs- und Feuerwache in Viersen-Gerberstraße war schließlich keine optimale Lösung, allein schon unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrssituation.

Beschlussvorschlag der Stadt Viersen:
http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2018/07/Vorlage-7.pdf
Pressemitteilung des Kreises:
https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=991589