Kleine Nachlese zur STEP Sitzung am 17.09.2019

Die wichtigen Tagesordnungspunkte waren der Antrag der Grünen die 1. Ergänzung des Regionalplanes im Wesentlichen abzulehnen und die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur 1. Ergänzung des Regionalplanes, der die Ergänzungen des Regionalplanes bis auf Fläche VIE_Vie_05 (Kaisers) in vollem Umfang zustimmte.
Diese Tagesordnungspunkte interessierten ca. 10 – 15 Zuhörer, eine für Ausschusssitzungen außergewöhnlich hohe Anzahl.
Die mündlichen Erläuterungen des Vertreters der Grünen waren sehr langatmig. Kurz gefasst hat er darauf abgehoben, dass zu Zeiten des Klimawandels die Neuversiegelung landwirtschaftlicher Flächen ein Tabu sein muss. Bezüglich der Argumentation des ökologischen Wertes der Fläche VIE_Vie_03b bediente er sich der Argumente der BIVH, dass dort ein Trockenbiotop vorhanden sei, dass sowohl durch das Bundesnaturschutzgesetz als auch durch das Landesnaturschutzgesetz geschützt sei.
Ungenutzte Altlasten sollten voranging vor einer Neuversiegelung genutzt werden. Eigentlich wurde erwartet, dass hier konkrete Altflächen benannt werden. Aber die waren von der BIVH im Internet noch nicht genannt worden, also blieb der Vertreter der Grünen hier eine Aufzählung schuldig.
Der Antrag der Grünen wurde leider mit großer Mehrheit abgelehnt, der Stellungnahme der Stadt wurde mit vergleichbarer Mehrheit zugestimmt. Die Linken enthielten sich der Stimme.
Bezüglich der in der Kritik stehenden Flächen, die für eine Bebauung vorgesehen werden sollen, führte die Baudezernentin aus, dass dies nur Potenzialflächen wären, die aus heutiger Sicht frühestens in 10-20 Jahren eventuell genutzt werden. Dem steht allerdings entgegen, dass die Flächen 03a und 03b in der Bewertung der Flächen durch die Bezirksregierung jeweils einen Punkt erhalten haben für den bestehenden Planungsstand. Fast alle anderen Flächen haben keine Punkte erhalten.
Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Frage gestellt, ob die Entscheidung für die Bebauung der ausgewählten Flächen nicht gegen den Klimanotstand verstoßen würde. Herr Plöckes (SPD) wies darauf hin, dass die Verwaltung die Konsequenzen der Ausrufung des Klimanotstandes untersuchen und erläutern solle. Wenn das auf die anstehenden Entscheidung Einfluss hätte, wäre Viersen nahezu handlungsunfähig. Nein Herr Plöckes, da liegen Sie falsch, die Stadt Viersen könnte nur nicht mehr weiter auf Kosten der kommenden Generationen leben und für diese Generationen handeln.
Auf Nachfrage der BIVH bei der Bezirksregierung konnte der dortige Ansprechpartner keine schlüssige Erklärung für die große Diskrepanz zwischen der Bewertung der Fläche 03a (19,6 Punkte) und 06 (10,8 Punkte) hinsichtlich der Erreichbarkeit und verkehrlicher Gesichtspunkte geben. Diese Bewertung wäre durch ein Computerprogramm bestimmt worden. Der Abstand der Flächen zum Hauptbahnhof ginge u.a. auch darin ein. Der Abstand beträgt nach eigenen Recherchen jedoch fast identisch 1,8 km und 2,2 km. Daraus lässt sich wohl schwerlich nahezu eine Verdopplung der Bewertung erklären. Die Fläche 03a ist im Wesentlichen durch Wirtschaftswege erreichbar, hingegen die Fläche 06 liegt an der Ernst-Moritz-Arndt Straße. Ob man die Bewertungen versehentlich vertauscht hat?
Kann es sein, dass die Stadt gerne diese Flächen in Bauland ertüchtigen möchte, um die Stadtkasse zu füllen und die Abnahme bei dem Gewerbesteueraufkommen zu kompensieren? Das würde aber bedeuten das hier das Tafelsilber verscherbelt werden soll. Das darf auf keinen Fall geschehen. Noch ist kein Bauleitverfahren für diese Flächen eröffnet worden. Deshalb lässt die Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren gegen eine Bebauung dieser Flächen zu.

Diese Flächen sollen bleiben wie sie sind!
Diese Flächen sollen bleiben wie sie sind!
Diese Flächen sollen bleiben wie sie sind!
Diese Flächen sollen bleiben wie sie sind!