Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil II

Die Teilbaugenehmigung für den OBI Baumarkt enthält die folgende Auflage:

0409 Aufgrund der Kampfhandlungen während des 2. Weltkrieges kann für das Grundstück nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Aus diesem Grund sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten einzustellen. Der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Viersen sind umgehend zu benachrichtigen. Vor Durchführung evtl. größerer Bohrungen (z.B. Pfahlgründungen) sind Probebohrungen unter Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes zu erstellen.

Bei einer Nachfrage bei einem der Baggerführer auf dem Gelände von OBI, ob er diese Auflage kenne und sich der Problematik dieses Geländes bewußt wäre, verneinte dies der dort tätige Baggerfahrer. Das Bauordnungsamt wurde hierüber informiert und gebeten Stellung zu nehmen. Fortsetzung folgt.