Auch heute erscheint in der RP ein Leserbrief zur Winkraftanlage an der Nette. Hat die Verwaltung da erneut etwas übersehen? Auf der ersten Bürgerinformation wurde zur Beruhigung der Bürger auch nur von Anlagen mit einer Höhe von 100 bis 150 m gesprochen.
Was passiert mit einem privaten Bauherrn, der ein einstöckiges Haus beantragt und zweistöckig baut? Abrissverfügung!!!