Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HUFA) der Stadt Viersen hat sich u.a. mit der Wahlwerbungssatzung für die Regelung der Wahlsichtwerbung (Plakatwerbung der Parteien) befasst.
Die Sitzungsvorlage ging von einem Konsens aller Parteien zur neuen Regelung aus. Herr Feiter (FDP) gab jedoch zur Kenntnis, dass die FDP der Vorlage nicht zustimmen wird, da es sich um eine Fassung handelt, die eine Ausweitung der Wahlsichtwerbung zulässt.
Die ursprünglich auf der Sitzung vom 03.03.2020 des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses von den Parteien abgelehnte Anregung nach § 24 GO NRW der BIVH zum völligen Verzicht auf Wahlsichtwerbung sollte ja in der Neufassung Berücksichtigung finden.
Die jetzt vorgelegte Wahlwerbungssatzung stellt sogar in vielen Punkten eine Ausweitung der Wahlsichtwerbung dar, weil frühere begrenzende Elemente nicht mehr vorhanden sind.
Der gesamte Vorgang zeigt wie aufrichtig Politik und Verwaltung mit Eingaben von Bürgern verfahren und die völlige Unfähigkeit zu sinnvollen Reformen. Kein Wunder, wenn in Deutschland die Digitalisierung keine Fortschritte macht, wenn Politik und Verwaltung an derartigen Relikten aus dem vorigen Jahrhundert festhalten.
Glücklicherweise brauchen die Bürger diese Umweltverschmutzung nicht direkt zu finanzieren, denn gemäß § 48 Kommunalwahlgesetz – findet eine Erstattung von Wahlkampfkosten nicht statt.
Auch bei zwei weiteren Tagesordnungspunkten wurden die durch das Personalaufwendungenkonsolidierungskonzept (PAKK) vorgesehenen Einsparungen von 1 Mio EURO auf 500.000 EURO reduziert und der Kreditdeckel wurde von 50 % auf 100 % angehoben.
Damit wurden zusätzlich zu den durch die Corona Pandemie entstehenden Kosten weitere Schulden gemacht, die zukünftige Generationen belasten werden.