Die Flucht der Gemeinden in die Privatisierung zur Vermeidung der Informationspflicht

Die 28. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 17. Juni 2014 kritisiert die Handhabung vieler Gemeinden, die Informationspflicht durch Flucht in die Privatisierung zu umgehen. Eine Flucht vor der Informationsfreiheit in das Privatrecht ist mit einem modernen Staatsverständnis nicht zu vereinbaren.

Seit Anfang 2013 bemüht sich die BIVH oder Mitglieder der BIVH Auskunft über die Subventionierung des Baumarktes an der Kölnischen Straße durch die Stadt Viersen bzw. die Grundstückmarketinggesellschaft (GMG) zu erhalten. Nachweislich wurden die Aufträge für die Gutachten nach Eingang unserer Anfrage von der Zuständigkeit der Stadtverwaltung auf die GMG verlagert. Sollte dadurch auch die Auskunfts-verpflichtung gemäß Informationsfreiheitsgesetz umgangen werden?
Eigentlich müsste der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung die Gesamtkosten der Unterstützung kennen. Wie sonst soll er die Qualität der Geschäftsführung der GMG der Stadt Viersen beurteilen, für die er sich in der Ratssitzung am 13. Mai 2014 so vehement eingesetzt hat?
Warum werden die Planungskosten des Baumarktes an der Kölnischen Straße, die vom Steuerzahler getragen wurden, nicht beziffert? Was gibt es hier zu verschweigen?
Die GMG und insbesondere der Geschäftsführer Thomas Küppers stehen ja auch in der Kritik aufgrund der geringen Anzahl der Arbeitsplätze, die mit dem Verkauf von ca. 80.000 m² Gewerbefläche für den Baumarkt an der Kölnischen Straße und dem Logistikzentrum von AKZO Nobel erreicht wurden.
Nähres zu obiger Konferenz und der Flucht in die Privatisierung unter:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Entschliessungsarchiv/Inhalt/Entschliessungen_IFK/Inhalt/2014/Keine_Flucht_vor_der_Informationsfreiheit_ins_Privatrecht_/Keine_Flucht_ins_Privatrecht.pdf