Causa Küppers, Folge 14
In einem dritten Leserbrief wird die Verantwortung der Politiker auch bezüglich der jetzt in die Diskussion gebrachten Lösung hinterfragt.
Es mutet schon etwas seltsam an, dass Politiker, die die Entscheidung für die Gehaltsstruktur von Herrn Küppers zu verantworten haben, jetzt an der Lösung der Causa Küppers beteiligt werden. So wird denen die Möglichkeit eingeräumt, eigenes Fehlverhalten zu schönen.
Sollten diese Politiker nicht wegen Befangenheit aus der Diskussion herausgehalten werden? Aber mit wem kann dann noch diskutiert werden?
Wird der § 31 GO NRW Ausschließungsgründe hier ausreichend berücksichtigt???
(2) Das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Betreffende…..
3. in anderer als öffentlicher Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.