Bitte melden Sie uns Fälle von unangemessenen Baumfällungen

Die BIVH veröffentlicht gerne weitere Bilder über unangemessene Baumfällungen. Senden Sie uns insbesondere Bilder von gefällten älteren Bäumen, die nach ihrer Ansicht keine sichtbaren Schäden aufweisen.

„Künftig dürfen Gartenbesitzer einen Baumgutachter einschalten, wenn es darum geht, ob ein Baum gefällt werden darf oder nicht. Das erlaubt die geänderte Baumschutzsatzung, die der Stadtrat am Montag beschlossen hat.“

Dies gilt leider nicht für Viersen, sondern für Hannover, und schon garnicht für die Arbeiten der Stadt.

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Neue-Regeln-fuer-Baumfaellungen-in-Baumschutzsatzung-Hannover
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