Auch bei der Windkraft wird mit zweierlei Maß gemessen!

Die Aussage „Ja zur Windenergie, aber mit Abstand“ wird von der NRW Landesregierung intensiv beherzigt, allerdings nur dort, wo es um die eigenen Interessen geht.

Beim Bau von Windkraftanlagen ist, wenn eine solche Anlage zugelassen wird, für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Ersatz in Geld zu leisten. Die Höhe des Ersatzgeldes richtet sich demnach nach dem Wert des Landschaftsbildes im Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe um den Anlagenstandort.

Anwohner in der Nähe einer Windkraftanlage müssen sich mit Abständen, die je nach Klassifizierung des Baugebietes unterschiedlich sind, mit dem 2-3 fachen Abstand der Anlagenhöhe zufrieden geben. Er hat bei der Einhaltung dieser Abstände kein Anrecht auf Entschädigung für den Wertverlust seiner Immobilie.

Ob eine solche Regelung einer Überprüfung der Gleichbehandlung durch das Verfassungsgericht standhält ist zumindest zweifelhaft.

Da das Ersatzgeld aus dem Strompreis finanziert wird, ist hier der betroffene Anlieger einer Windkraftanlage gleich zweimal gekniffen.

http://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/windkraft-und-landschaftsbild/

Großer Andrang bei der ersten Windmesse – RP vom 16.06.2016

Die Rheinische Post berichtet über die Windmesse, die von der Stadt Viersen in Boisheim veranstaltet wurde.
Die Aussage, dass „Wind immer da ist“ vereinfacht die mit der Windenergie verbundene Problematik. Gerade weil der Wind und auch die Sonne als regenerative Energiequellen nicht immer zur Verfügung stehen, bedarf es zurzeit noch der Absicherung der Verfügbarkeit von Elektrizität durch fossile Energieträger und durch die Kernenergie. Zu Zeiten der Entscheidung für die Kernenergie hat die Politik seinerzeit die mit dieser Technologie verbundenen Risiken bewußt klein gehalten. Eine vergleichbare Fehleinschätzung erfolgt heute mit dem ungebremsten Ausbau der regenerativen Energieträger.
Mit der von Frau Merkel entschiedenen Energiewende ist eine dramatische Kostenerhöhung der Stromversorgung verbunden.
Dabei ist auch zu bedenken, dass die damit verbundene Reduzierung der CO2 Emissionen global betrachtet ohne Bedeutung ist.
Alternativen zur CO2 Reduzierung auf fossiler Basis (CCS = Carbon Capture Storage) werden in Deutschland nur halbherzig verfolgt. Den vorhandenen hohen technologischen Stand auf diesem Gebiet hat die Politik zugunsten der Aussagen einer Lobby aus dem Bereich der regenerativen Energieerzeuger vernachlässigt.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/grosser-andrang-bei-der-ersten-windmesse-aid-1.6051803

An der Boisheimer Nette werden voraussichtlich vier neue Windräder errichtet. Zudem wird der Amerner Weg Standort für neue Windräder.

Mönchengladbach lehnt Flughafenerweiterung in Düsseldorf ab –

Der Planungs- und Bauausschuss der Stadt Mönchengladbach hat sich eindeutig gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafens in Düsseldorf ausgesprochen.
Was unternimmt die Verwaltung der Stadt Viersen, um ihre Bürger vor zunehmenden Fluglärm zu schützen? Bisher NICHTS!!

https://www.mg-heute.de/2016/05/31/moenchengladbach-spricht-sich-gegen-eine-kapazitaetserweiterung-des-flughafens-duesseldort-aus/
Anflugrouten des Flughafens Düsseldorf am Sonntag, den 8.5.2016
Anflugrouten des Flughafens Düsseldorf am Sonntag, den 8.5.2016
(aus Mönchengladbacher Zeitung)

Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf.

In den Amtsblättern des Kreises Viersen wird in Nr. 15 (2016) für die Stadt Tönisvorst und in Nr. 17 (2016) für die Stadt Willich der Antrag des Flughafens Düsseldorf auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bekannt gegeben.

https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-a-bis-z/amtsblatt/

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die abschließende Zulassung diverser Baumaßnahmen zur Erweiterung des Flugbetriebes. Die Einzelheiten hierzu enthalten die jeweiligen Amtsblätter.

Auf telefonische Nachfrage bei der zuständigen Mitarbeiterin der Bezirksregierung Düsseldorf, Frau Dlugosch (0211-4753714) wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt Viersen von den Erweiterungsmaßnahmen nicht betroffen sei. Auf den Hinweis, dass Flugzeuge über Viersen bereits jetzt ihre Warteschleifen fliegen, wurde uns von Frau Dlugosch mitgeteilt, dies wäre in einer nicht störenden Höhe. Eine stramme Behauptung ist eben meist besser als ein schlapper Beweis!

Auf die Frage, ob sie uns die Anzahl von 3.000 jährlichen Maschinen zwischen Düsseldorf und Frankfurt bestätigen könne, wurden wir diesbezüglich an den Antragsteller Flughafen Düsseldorf verwiesen. Der Flughafen Düsseldorf bestätigte diese Zahl im Prinzip. Er wies jedoch darauf hin, dass der Flughafen keinen Einfluss auf die Flugziele nehmen kann.

Die Anzahl von 3.000 jährlichen Maschinen wurde am 31.Mai 2016 in der Rheinischen Post veröffentlicht im Rahmen des Interviews mit Herrn Pofalla von der Deutschen Bahn.

Eigene Recherchen haben ergeben, dass täglich von der Lufthansa 7 Flüge von Düsseldorf nach Frankfurt und eine gleiche Anzahl zurück nach Düsseldorf durchgeführt werden. Dies ergibt über 5.110 Flugbewegungen im Jahr. Diese Flugbewegungen hält die BIVH für weitgehend überflüssig, da mit einem ICE Frankfurt-Flughafen bei nahezu gleicher Reisezeit erreicht werden kann. Berücksichtigt man die Transfer- und Wartezeiten für den Flughafen, dann ist die Bahn sogar noch schneller.

Bevor der beantragten Kapazitätserweiterung zugestimmt wird, sollte zuerst einmal diese hohe Anzahl Flugbewegungen nach Frankfurt auf ein wirkliches Minimum zurückgedrängt werden. Eine entsprechende Forderung sollte deshalb von der Bezirksregierung in Düsseldorf in das Planfeststellungsverfahrens eingetragen werden.

Flüge zwischen Düsseldorf und Frankfurt sind ökologisch zudem auch noch äußerst bedenklich, da im Vergleich mit der Bahn wesentlich mehr CO2 freigesetzt wird.

Derzeit verkehren bereits diverse ICE Züge zwischen Düsseldorf und Frankfurt. Diese Züge werden auch von der Lufthansa genutzt. Unverständlich bleibt allerdings, weshalb die Zugnutzung zwei Monate im Voraus gebucht 138 EURO bei der Lufthansa kostet, ein Flug am selben Tag nur 77 EURO. Die Fahrt mit der Deutschen Bahn sogar nur 19 EURO zum Spartarif. Hier muss wohl die Lufthansa vom Gesetzgeber bewegt werden, eine andere Tarifpolitik zu betreiben, die nicht den Flug sondern die Bahn begünstigt.

Bis zum 18.07.2016 (Termin Offenlegung Willich, die Ausschreibung der Bezirksregierung nennt den 08.07.2016) kann jedermann zu der beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf Stellung nehmen und auf die zuvor aufgezeigten Widersprüche hinweisen. Wer diese Gelegenheit nicht wahrnimmt, braucht sich später auch nicht über ständig zunehmenden Fluglärm zu beschweren.

Die Stellungnahme ist zu richten an:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/Airport-Duesseldorf-International/Hauptseite.html

Der Anreiz durch Ersatzgeldleistungen durch Windkraftanlagen

Der stellvertretende Sprecher der BIVH Manfred Haak ist damit befasst, das Amtsblatt und weitere NRW Gesetzesvorlagen zu durchforsten.
Dabei ist ihm der folgende Artikel aufgefallen:
Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen.

Gemäß § 5  (1) des Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) verhält sich die Verteilung des Ersatzgeldes aus Eingriffen in Natur und Landschaft wie folgt:Das Ersatzgeld ist an den Kreis oder die kreisfreie Stadt zu entrichten und soll spätestens nach fünf Jahren zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.“

Jetzt erklärt sich auch weshalb Kommunen ein so großes Interesse an der Realisierung von Windkraftanlagen haben. Nicht nur die Konzessionsabgabe sonder auch die Zahlung von Ersatzgeld für die Verschandelung der Landschaft stellt einen nicht zu unterschätzenden Anreiz dar, an jeder nur erdenklichen Stelle Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auszuweisen.
Ob dieser Umstand auch auf der „Windmesse“ am 14. Juni 2016 in Viersen-Boisheim dargestellt wird?

Die weiteren Ausführungen finden sich unter:

http://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/windkraft-und-landschaftsbild/

Stadt nimmt Wirtschaftsförderer eine Aufgabe weg – RP vom 08.06.2016

Causa Küppers Folge 16
Die Stadt Viersen hat die Bereiche Liegenschaften, Geodaten und Bodenordnung in einem neuen Fachbereich 80/III eingeordnet und der Wirtschaftsförderung entzogen. Damit wurden dem Fachbereichsleiter Thomas Küppers wichtige Aufgaben genommen. Er ist nur noch für die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing verantwortlich. Da kann er nach unserer Meinung noch immer viel Schaden anrichten.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/stadt-nimmt-wirtschaftsfoerderer-eine-aufgabe-weg-aid-1.6031766

Kueppers

 

Kleine Nachlese zur STEP Sitzung und zur Ratssitzung vom 31.05.2016

Zu den „Konzentrationszonen für Windenergie“ wurden die Stellungnahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung u. a. zur Kenntnis genommen und der öffentlichen Auslegung der FNP Änderung wurde einstimmig zugestimmt.
Mackenstein-Peschfeld: Mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein Stimme (die Linke) und 3 Enthaltungen wurde der Antrag der CDU zur Kenntnis genommen und zur weiteren Betrachtung des Antrages in den Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne zur Erweiterung des Gewerbegebietes Mackenstein aufgenommen. Der Vertreter der CDU, der den Antrag begründete, schien sich nicht besonders gut vorbereitet zu haben. Er sprach die ganze Zeit von der Verkehrslenkung über die Energiestraße. Die gibt es nicht in Mackenstein. Er meinte wohl die Elektronikstrasse. Die betroffenen Bürger überzeugte ein derartiges Engagement in keiner Weise.

Zur Ratssitzung: Der Antrag der Grünen zur Bürgersprechstunde wurde einstimmig an die Verwaltung zur detaillierten Ausarbeitung weitergereicht. MG Limia wollte nur schriftliche Fragen zulassen. Herr Feiter war ganz dagegen. Erst wenn die Stellungnahme der Verwaltung vorlieht wird es zu einer endgültigen Abstimmung kommen.

STEP-Sitzung:

http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/to0040.asp?__ksinr=360

Ratssitzung:

http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/to0040.asp?__ksinr=255