Auch bei der Windkraft wird mit zweierlei Maß gemessen!

Die Aussage „Ja zur Windenergie, aber mit Abstand“ wird von der NRW Landesregierung intensiv beherzigt, allerdings nur dort, wo es um die eigenen Interessen geht.

Beim Bau von Windkraftanlagen ist, wenn eine solche Anlage zugelassen wird, für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Ersatz in Geld zu leisten. Die Höhe des Ersatzgeldes richtet sich demnach nach dem Wert des Landschaftsbildes im Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe um den Anlagenstandort.

Anwohner in der Nähe einer Windkraftanlage müssen sich mit Abständen, die je nach Klassifizierung des Baugebietes unterschiedlich sind, mit dem 2-3 fachen Abstand der Anlagenhöhe zufrieden geben. Er hat bei der Einhaltung dieser Abstände kein Anrecht auf Entschädigung für den Wertverlust seiner Immobilie.

Ob eine solche Regelung einer Überprüfung der Gleichbehandlung durch das Verfassungsgericht standhält ist zumindest zweifelhaft.

Da das Ersatzgeld aus dem Strompreis finanziert wird, ist hier der betroffene Anlieger einer Windkraftanlage gleich zweimal gekniffen.

http://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/windkraft-und-landschaftsbild/