Eindrücke von der Ratssitzung am 13. Mai 2014.

Als erstes stand die Inklusion auf der Tagesordnung. Der ablehnende Ratsbeschluss zu diesem Thema vom 30. Januar 2014 war rechtswidrig. Wenn der Beschluss nicht aufgehoben wird, muss der Landrat entsprechende Weisungen geben.
Nach Ansicht der CDU ist die Schullandschaft in Viersen, oder Teile davon, nicht ausreichend für die Inklusion vorbereitet.
Um dies zum Ausdruck zu bringen wurde erneut von der Mehrheit des Rates eine Aufhebung des Beschusses vom Januar 2014 verweigert.
Dies kann nur als eine Art Demonstration gesehen werden, da diese Ablehnung keine Folgen haben wird. Jetzt handelt der Landrat.

Als letzter Tagesordnungspunkt stand der Sachstandsbericht zum Bahnhofsvorplatz auf der Tagesordnung.
Der Bürgermeister berichtete über das Gespräch mit dem Amt für Denkmalpflege in Pulheim vom heutigen Tage. Dort hatte der Bürgermeister neue Planungsunterlagen vorgelegt, die nach Ansicht des Bürgermeisters die Ansprüche des Denkmalschutzes weitestgehend berücksichtigen, aber auch die Forderungen heutiger Verkehrstechnik.
Nach Aussage des Bürgermeisters sollen die Vertreter des Amtes für Denkmalpflege eine grundsätzliche Zustimmung zur Fortführung auf der Basis dieser Planung abgegeben haben.
Details einer möglichen Kritik, nämlich dass die weiteren Planungsarbeiten nicht von einem Experten des Denkmalschutzes durchgeführt werden sollen, sondern von einem Landschaftsplaner, erwähnte der Bürgermeister nicht.
Weshalb der Bürgermeister die Planungsunterlagen nicht im Rat zur Veranschaulichung des Planungsstandes zur Verfügung stellte, blieb unerklärt. Die Grünen, die Linken und die CDU kritisierten dies heftig.
Der entsprechende Wortbeitrag von Herrn Sillekens (CDU) lies die Hoffnung zu, dass dem Ansinnen des Bürgermeisters nicht gefolgt wird. Doch die CDU stimmte trotz dieses Mangels in für mich unverantwortlicher Weise dem Entschluss zu, mit den Planungsarbeiten fortzufahren. Ob sich alle zustimmenden Ratsmitglieder der Haftungskonsequenzen des § 43 Gemeindeordnung NRW bewusst waren? Den müssten Sie eigentlich vom Baubeschluss zum Baumarkt an der Kölnischen Straße noch kennen. Schauen wir mal was die Zukunft bringt.
Der Antrag der Grünen, den Entschluss auf die nächste Ratssitzung in 14 Tagen zu vertagen, wurde auch verworfen.
Soll hier erneut die normative Kraft des Faktischen die Dinge vorantreiben? Nach § 43 GO NRW nicht ganz ungefährlich.
https://sessionnet.krz.de/viersen/bi/to0040.asp?__ksinr=82