Vorfahrt für die Natur auf den Süchtelner Höhen – RP vom 13.05.2014

Über das Pressegespräch mit BUND, NABU, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der BIVH wurde in einem Artikel in der Rheinischen Post berichtet.
Nachdem sich fast alle Parteien für mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen haben, könnten die Parteien doch mittels § 26 Gemeindeordnung NRW durch einen Ratsbürgerentscheid die Frage der zukünftigen Gestaltung der Süchtelner Höhen klären. Allerdings hat der SPD Bürgermeister eine entsprechende Anregung als formal unzulässig erklärt. Es darf nur der Rat selber einen Beschluß für einen Ratsbürgerentscheid treffen, Bürger müssen den Weg über ein Bürgerbegehren gehen. So kann man sich hinter der Gemeindeordnung verstecken und Anregungen aus der Bürgerschaft abwürgen.

Die Süchtelner Höhen sind Bestandteil des Naturparks Maas-Schwalm-Nette. Eingriffe in diesen Naturpark regelt das Bundesnaturschutzgesetz.
RP-2014-05-13