Kommentar des stellvertretenden Sprechers der Bürgerinitiative Viersen – Hamm
Die Webseite der Bürgerinitiative Viersen-Hamm besteht seit dem 09. Juni 2012. Herr Dr. Volker Breme, Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm (BIVH) informiert sachlich und zeitnah über die Geschehnisse zum Baumarkt der Firma OBI.
Der Name OBI wird wohl von einem Konzessionär übernommen, der in Eigenregie den Baumarkt betreibt. So die Information der BIVH. Das gleiche gilt für die Cafeteria mit Bäckerei und dem Blumenmarkt.
Die Waren werden von einem firmeneigenen Verteilersystem mit standortnahem Sitz übernommen und mit eigenen LKWs den jeweiligen konzessionsbetriebenen Baumärkten zugeführt. Kurze Wege und geldsparende Landstraßen werden natürlich bevorzugt, denn jeder, auch die Fa. OBI spart Kosten.
Zwangsweise führen diese Wege in Sachen OBI Viersen, wie es ja bereits geschieht für Kaiser’s Tengelmann, der Konzernmutter, unter anderem auch über den Beckersweg und die Bachstrasse, wohlgemerkt durch Wohngebiete. Und das von 6.00 Uhr in der Frühe bis 22.00 abends während der Öffnungszeiten. Damit nicht genug, der Blumenmarkt in einem OBI Baumarkt kann auch sonntags 6 Stunden öffnen und der Publikumsverkehr, der vorher nicht vorhanden war, strömt dann auch durch die genannten Strassen. Zur Freude des Unternehmens, aber nicht der Betroffenen! Die dürfen ohne Ausgleich die Belastung hinnehmen!
Damit die Blumen haltbar bleiben, erfolgt der Transport in Kühl-LKWs. Deren Aggregate laufen auch nachts zur ständigen Freude der Bewohner der Kreuelsstrasse und Bachstrasse. Von der Lüftungs-und Heizungstechnik mit Ihren Dauergeräuschen gar nicht zu reden. Wie sich die Lärmsituation auf der Kölnischen Strasse verschärft, versuchen die Betroffenen in der Kreuelsstrasse den Verantwortlichen klarzumachen, aber taube Ohren bei Politikern und den Verantwortlichen für die Stadtentwicklung. Taube Ohren sind leider nicht als Krankheit anerkannt. Die Vorgaben der Besucherzahlen erhält der Lärmgutachter direkt von OBI. Eine völlig unbefangene Quelle für derartige Angaben.
Betrachte ich noch die Ungereimtheiten der Planung für die gesetzlich geregelte Entwässerungsplanung mit den wegen „Datenschutz“ geschützten Aussagen zur Bemessung bezüglich der Ausführung der Entwässerung, kommt mir der Song aus den Achtzigern in den Sinn, mit dem Refrain : da fliegt doch gleich das Blech weg!
Nun ja, eine Dachbegrünung dient der Sicherheit zur Wasserrückhaltung und wie gesagt, das Blech fliegt nur wegen besagtem Datenschutz weg! Das Dach ist bestimmt eine Blechkonstruktion, würde mich wundern, wenn dem nicht so wäre.
Über die Randbedingungen zur gesetzlich vorgeschriebenen Versickerung wurde bereits ausführlich versucht mit den Verantwortlichen zu diskutieren. Befriedigende Aussagen mit klaren quantitativen Aussagen zu den berücksichtigten Regenereignissen konnten außer nichtssagenden Ausreden nicht gegeben werden. Wie bereits gesagt, der Datenschutz steht hier im Wege!
Wenn die Höhe der Regenereignisse unter Datenschutz steht, dann verstößt der Deutsche Wetterdienst laufend mit seinen öffentlich gemachten Messungen gegen den Datenschutz.
Zwischenruf des Verantwortlichen: Herrn Regen.
Klar Datenschutz muss sein. Bloß wie geht man damit um? Natürlich, man nennt mich Regen, ich habe auch etwas dagegen, klar zu sagen wo und mit wie viel Niederschlag ich herunterkomme! Was interessiert das auch noch die betroffenen Bürger! Sollen diese sehen wie sie mit mir und meinen Regenmengen klarkommen! Überschwemmte Strassen und vollgelaufene Keller, was hätte ich als Regen damit zu tun! Wie das bei diesem Thema so ist: hätte, wäre, könnte ist bei Nichtbeachtung der eventuellen Folgen leider zu spät. Und Hypothesen? Mit diesem Begriff kann man Leute erschrecken, aber doch nicht mündige Bürger! Oder?
Ende des Zwischenrufs !
Bleiben wir aber am Schluss noch bei dem Baumarkt und seinen Folgen für den betroffenen Einzelhandel.
Ich glaube nicht, das unsere Verantwortlichen im Falle einer Fehlplanung sich hinstellen und mit der geklauten „Brüderle-Aussage: Wer hat’s gemacht, wir haben’s gemacht“ sich rechtfertigen. Dann sind’s und waren’s immer die Anderen!
Überkapazitäten im Gartensektor (mit OBI ungefähr das Doppelte, was nötig wäre) senken zwar die Preise für den Verbraucher aufgrund des Wettbewerbs, aber bei einer Grenzüberschreitung? Insolvenz bei evtl. 5% igen Umsatzrückgang? Ist der in der Kalkulation – Kalkulieren tun ja nur die anderen – ist diese Variable bei unseren Stadtvätern berücksichtigt?
Ist die Entwicklung im Interneteinkauf mal mit berücksichtigt und ins Kalkül einbezogen worden?
Auch wenn unsere Bundeskanzlerin beim Besuch von Präsident Obama sich versehentlich – wahrscheinlich auch wegen Überbelastung – dazu äußerte, Internet ist Neuland, sollte der Umgang mit diesen Medien mittlerweile für die Meisten, auch unserer Stadtverantwortlichen, kein Neuland sein. Schon gar keine Entschuldigung! Es gab auch schon Mitte der 60er Computer. Damals nannte man diese Maschinen EDV-Anlagen. Haben die meisten aber nicht mitbekommen!
Zum Abschluss sollte sich jeder überlegen, wie oft man im Baumarkt Maschinen kauft oder Saisonartikel wie einen (Weber-) Grill. Und dann die unnütze Notwendigkeit eines zusätzlichen Baumarktes wirklich in Erwägung ziehen, und das vor allem unter dem Gesichtspunkt der in der Nähe befindlichen Baumärkte!
Wer verdient an diesem Baumarkt?
Was haben die Bürger von einem zusätzlichen Baumarkt?
Wer verliert an Wohnqualität?
Wer verliert den Wert seiner Immobilien?
Wer bekommt die Umweltbelastungen zu spüren?
Die Beantwortung dieser Fragen trennen Befürworter und Gegner!
Es gibt nur ein NEIN zum Tengelmann OBI-Baumarkt.
Dipl.-Ing. Manfred Haak
Stellvertretender Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm