Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Viersen,
die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung werden am Montag, dem 08. Juli 2013, in ihrer Sitzung den Bebauungsplan 105 (OBI Baumarkt) aufheben und sollen einer Neufassung des Bebauungsplanes 105 zustimmen. Den ersten Schritt kann ich Ihnen wärmsten empfehlen. Der Bebauungsplan 105 muss aufgehoben werden.
Ganz anders sieht es mit der Zustimmung zur Neufassung aus. Überlegen Sie reiflich, ob Sie unter den neuen Bedingungen einer Neufassung zustimmen sollten. Seit dem Beschluss vom 04.06.2013 haben sich die Randbedingungen erheblich geändert. Ich habe gegen die Teilbaugenehmigung Anfechtungsklage erhoben. Glauben Sie wirklich, ich gehe das Risiko eines solchen Gerichtsverfahrens ein, ohne davon überzeugt zu sein, diesen Prozess zu gewinnen? Ganz bestimmt nicht! Die Anzahl der Verfahrensfehler in diesem Bauleitverfahren ist beträchtlich. Die auf Seite 3 der Sitzungsvorlage zu TOP 10 dargestellte „redaktionelle Änderung“ stellt wohl vielmehr die grundlegende Änderung des Entwässerungskonzeptes dar. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit soll nicht erforderlich sein? Wir werden sehen, was das Gericht hierzu sagt.
Ich verspreche Ihnen, es wird nicht die letzte Aufhebung und Neufassung des Bebauungsplanes 105 sein, zu der Sie zusammengerufen werden. Eine Verwaltung, die so unter Druck steht und gegen die eigene Überzeugung immer nur im Sinne des Investors OBI arbeiten muss, weil es die Leitung so wünscht, macht unbewusst Fehler. Das glauben Sie nicht? Hier der Beweis. Durch das Baugelände führt(e) ein öffentlicher Weg, die Verlängerung des Hammer Kirchweges. Dieser Feldweg wurde von diversen Personen täglich genutzt, um auf historischen Pfaden möglichst schnell in Richtung Stadt gehen zu können. (Namen sind mir bekannt, möchte ich aber erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens öffentlich machen). Das ist jetzt vorbei. Hier ist erneut der Verwaltung ein formaler Fehler unterlaufen. Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW hätte eine Einziehung dieser Wegeeigenschaft erfolgen müssen. Gemäß Nr. 4 des gleichen Paragrafen hätte dies durch öffentliche Bekanntmachung mit einer Einspruchsfrist von drei Monaten oder im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (hier 85. FNP Änderung) erfolgen müssen. Ist aber nicht erfolgt und der Weg existiert nicht mehr. Warum fragen Sie bitte den Herrn Bürgermeister Thönnessen oder seinen Baudezernenten Herrn Zenses. Was sagt eigentlich OBI zu diesem Hin und Her? Ich würde als Investor mich schnellsten verabschieden von einem solch unzuverlässigen Partner. Doch halt, der Konzern zu dem OBI gehört ist ja selbst nicht sehr zuverlässig, hat er doch vor einiger Zeit die Hauptverwaltung von Kaisers-Tengelmann nach Mülheim verlegt. Vielleicht doch eine gute Partnerschaft? Hat jemand im Rat eigentlich schon einmal bedacht, wieso immer nur OBI oder Netto (15 % Teilhabe von Tengelmann) sich neu ansiedeln sollen? Die Stadt Viersen gerät immer mehr in die Abhängigkeit eines multinationalen Konzerns und wird erpressbar. (5x Kaisers, Birkenhof, Logistikzentrum und jetzt noch OBI und Netto???) OBI zeigt doch gerade, was das bedeutet. Auflagen der Teilbaugenehmigung werden nicht eingehalten. Den Kampfmittelräumdienst sicherheitshalber das Gelände gründlich absuchen lassen? Wozu denn. Das „hypothetische“ Risiko trifft doch nur die Bauarbeiter (die wissen eh nix davon) und diese renitenten Anwohner! Bei vergleichbaren Bauvorhaben in anderen Städten, bei denen keine Munition gefunden wurde, hat das Fürsorgeprinzip der Stadtverwaltung oder eines Arbeitgebers immer eine flächendeckende Prüfung durchführen lassen. Aktuelle Planungsunterlagen den Einspruchsführern mit der Kenntnisgabe der Teilbaugenehmigung übersenden? Wozu denn so etwas? Damit die wissen, wie die Entwässerung des OBI Baumarktes sie bedroht? Die können ruhig dumm sterben! Das Ganze hat ja schließlich schon Tradition. Bevor das Bauleitverfahren begann, hat Herr Küppers GMG den jetzigen Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm durch Falschinformation behindert, ein Bürgerbegehren gegen das Bauleitverfahren durchzuführen. Und der Bürgermeister Thönnessen hat dieses Vorgehen in seinem Vorwort der Augustausgabe 2012 von „Viersen Aktuell“ mit Investorenschutz verteidigt. Investorenschutz vor Bürgerechten – wirklich toll. Und der Bürgermeister versucht mit allen juristischen Tricks die Auskunft über die Höhe der Planungskosten zu verschweigen, die Stadt und GMG für den OBI Baumarkt übernehmen. Eine solche Unterstützung ist ja auch unbedingt erforderlich. Es handelt sich ja schließlich um einen multinationalen Konzern, der diese Unterstützung von einer Stadt in Finanznöten dringend benötigt. Wirklich ein toller Partner. Ob der wirklich Arbeitsplätze schafft oder wie an anderen Orten die Leute von einem Markt abzieht, den er schließt (der hat dort ja mehrere Jahre existiert), ist noch nicht öffentlich bekannt.
Wenn Sie jetzt in Kenntnis all dieser Umstände dem Bebauungsplan 105 zustimmen, machen Sie sich m.E. der vorsätzlichen Verletzung Ihrer Pflichten gemäß § 43 GO NRW schuldig.
(4) Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie
a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,
Noch ist die Teilbaugenehmigung nicht rechtskräftig und die bisher durchgeführten Arbeiten führt OBI auf eigenes Risiko durch. Erfolgt später eine Aufhebung der Baugenehmigung, kann die Situation ganz anders aussehen und OBI verlangt von der Stadt Schadenersatz. Deshalb kann es nur eine Entscheidung geben: Nutzen Sie die Chance und stimmen Sie gegen die Neuauflage des Bebauungsplanes 105. Schließlich wäre entsprechend den neuen Regelungen des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) der OBI Baumarkt an der jetzigen Stelle nicht möglich. Zukunftsorientierte und nachhaltige Planung in Viersen? Was ist denn das?? Das Ding muss durchgepeitscht werden, sonst wird es nichts mehr!
Herr Thönnessen und Herr Zenses werden Ihnen etwas anderes raten. Aber sollte man diesen Worten Vertrauen schenken? Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Diskrepanz zwischen Neujahrsansprache des Bürgermeisters und der Realität. Da war Vertrauen auch nicht angebracht. Das Bauleitverfahren zum OBI Baumarkt ist nun wirklich kein Glanzstück von Bürgerbeteiligung. Dies war der Beginn des Bürgerprotestes in Viersen, der jetzt auch Süchteln und Dülken erfasst hat. Sorgen Sie dafür, dass die unzufriedene Bevölkerung wieder Vertrauen zu ihren Politikern fasst und bedenken Sie: schon bald wird Wahltag Zahltag sein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Volker Breme
Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm
Tel.: 02162-103663
e-mail: bi.viersen.hamm@gmail.com
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