Neues von der OBI Baustelle

Durch den Einsatz von Vibrationstechnik zur Erdverdichtung auf der Baustelle für einen geplanten OBI Baumarkt an der Kölnischen Straße sind erste Schäden an den Gebäuden der Anwohner der Kreuelsstrasse zu verzeichnen. Nachdem auch diverse Versuche von Stadt- und Kreisverwaltung zur Reduzierung der Auswirkungen der Vibrationstechnik nicht von Erfolg gekrönt waren, hat der Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm durch einstweilige Verfügung beim Landgericht Mönchengladbach bewirkt, dass der ausführenden Baufirma der Einsatz von Vibrationstechnik mit waagerechter Stoßwellenausbreitung untersagt wurde.
Erschwerend kam bei der Entscheidung noch hinzu, dass eine Auflage bezüglich möglicher Kampfmittel auf dem Baugelände durch den Einsatz der Vibrationstechnik in Frage gestellt wurde. Die Vibrationstechnik könnte zur Auslösung von im Boden befindlicher Kampfmittel führen. Der Baugrund war trotz der negativen Erfahrungen mit einer Säurezünderbombe im letzten Jahr in Viersen nicht flächendeckend durch den Kampfmittelräumdienst untersucht worden. Die Kosten einer flächendeckenden Baugrunduntersuchung hätte der Bauherr zu tragen gehabt. Die Bauarbeiten sollten gemäß Auflage 0409 vorsichtig ausgeführt werden:
Aufgrund der Kampfhandlungen während des 2. Weltkrieges kann für das Grundstück nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Aus diesem Grund sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten einzustellen. Der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Viersen sind umgehend zu benachrichtigen. Vor Durchführung evtl. größerer Bohrungen (z.B. Pfahlgründungen) sind Probebohrungen unter Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes zu erstellen.
Der Einsatz von Vibrationsverdichtern steht nach Ansicht der BIVH im Widerspruch zu dieser Auflage. Man kann beim Einsatz von Vibrationsverdichtern wohl kaum von vorsichtigem Vorgehen sprechen.
Alles für den OBI – nichts für die Anwohner!
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