Das Bauschild

Die BIVH begrüßt es, dass ca. 3 Wochen nach Baubeginn der Hochbauarbeiten auf der OBI Baustelle seit heute ein gemäß § 14 (3) Bauordnung NRW gefordertes Bauschild vorhanden ist. Dadurch ist endlich eine ladungsfähige Anschrift auch des Bauunternehmers verfügbar.
Was passiert eigentlich mit einem privaten Bauherrn, der vergleichbar verfährt?
Wo bleibt hier eigentlich die Kontrolle von Politik und Verwaltung?
Aber in 19 Tagen ist ja Wahltag, dann gibt es die Quittung für die Befürworter des OBI Baumarktes: CDU, SPD und FDP. FÜR VIE tritt nicht zur Wahl an, da gibt es die Quittung nächstes Jahr.