Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat sehr schnell auf die Anfrage der BIVH geantwortet und die Frage zur Prüfung der Denkmalwürdigkeit recht überzeugend beantwortet.
Anbei das Schreiben des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland.
Sollte die Bürgermeisterin bei Ihrer Anfrage an das Amt für Denkmalpflege im Rheinland wirklich nur die in der letzten Einwohnerfragestunde bekannt gegebene Kurzinformation erhalten haben? Das ist schwer vorstellbar. Wahrscheinlicher ist, dass dies die „bürgerfreundliche“ Antwort für Bürger war, die ihr nicht die Stimme bei der Bürgermeisterwahl gegeben haben. Schließlich hat sie auch in anderen Situationen nicht entsprechend dem Neutralitätsgebot ihres Amtes gehandelt.