Haupt- und Finanzausschuss vom 18.02.2019

Zum TOP 4 „Mietobergrenzen im Bereich der Kosten der Unterkunft für Transferleistungsberechtigte – Konsequenzen auf dem Viersener Wohnungsmarkt“ wurden von allen Parteien Bedenken geäußert, dass die neue Festsetzung der Mietobergrenzen zu erheblichen Problemen führen kann.
Bereits jetzt wurden Mieter aufgefordert ihre Wohnung zu wechseln oder einen gekürzten Wohnungszuschuss zu akzeptieren. Weitere Details im Artikel der Rheinischen Post siehe unten.
Nachdem bereits immer wieder über das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft berichtet wird, kann je nach Ausübung diese Reduzierung der Mietobergrenzen zu einer weiteren Verschlechterung der Lebenssituation dieser Leistungsempfänger führen.

Berücksichtigt man die Kritik der Rechnungshöfe an der Ausgabenpraxis öffentlicher Institutionen, wird eine Reduzierung der Mietobergrenzen noch unverständlicher. Einerseits werden Milliarden von EURO verschwendet und bei Transferleistungsempfängern versucht man zu sparen.

Und dann wundern sich unsere Politiker über den Wählerzustrom zu extremen Parteien??