Neuer Skandal im Ordnungs- und Verkehrsausschuss bahnt sich an.

Während die Rheinische Post heute in ihrer Ausgabe über die vielfältigen Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges an den Viersener Schulen berichtet, lehnt die Verwaltung die dringend notwendigen Maßnahmen zur Verkehrslenkung an der Albert-Schweitzer-Grundschule ab.
Die BIVH hat bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.03.2014 ihren Antrag erläutert, in dem unter anderen Punkten die bessere Absicherung der Albert-Schweitzer Grundschule an der Bachstrasse 201 durch eine 30 km/h Zone wie an allen anderen Viersener Schulen auch und die Sperrung der Bachstrasse für den LKW Durchgangsverkehr > 3,5 t gefordert wird. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der BIVH am Montag den 29.09.2012 in der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses abzulehnen.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung geht in ihrer Argumentation fälschlicherweise von einer Komplettsperrung der Bachstrasse für LKW > 3,5 t aus. Dann würde das Industriegebiet Hosterfeld erheblich behindert werden, wie dies in der Stellungnahme auch betont wird.
Der Antrag der BIVH zielt jedoch auf den nicht notwendigen Durchgangsverkehr, der u. a. verursacht wird durch das Logistikzentrum von Kaisers/Tengelmann und durch den Baumarkt an der Kölnischen Strasse. Diese Verkehre nutzen die Bachstrasse nur aus Gründen der Kostenersparnis.
Eine Gefährdung der Grundschulkinder darf jedoch nicht aus Gründen reinen Profitdenkens erfolgen. Die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde sieht an dieser Schule keine Unfallhäufung. Aber die Anlieger kennen das aggressive Fahrverhalten vieler LKW Fahrer auf dieser Strecke.
Wollen wir wirklich erst handeln wenn es zu spät ist? Vorsorge ist doch bekanntlich die bessere Vorgehensweise, wie dies auch im Artikel der RP dargestellt wird.
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/den-fuss-vom-gas-fuer-radelnde-kinder-aid-1.4554344

Viersen: Den Fuß vom Gas für radelnde Kinder