Am 18.April 2017 beginnt die erneute Auslegung der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes „Boisheimer Nette“.
Die Gegner der Windkraft ohne ausreichenden Abstand sollten erneut ihre Einsprüche gegen diese Flächennutzungsplanänderung geltend machen. Aus dem Text der Veröffentlichung kann entnommen werden, dass mehrere Änderungen gegenüber der Erstauslegung erfolgten. Ohne Einspruch ist später eine Klage gegen diese Punkte kaum möglich.
Den entsprechenden Auszug aus dem Amtsblatt finden Sie hier.
Das komplette Amtsblatt steht unter:
https://www.kreis-viersen.de/c12574c6002f121f/files/17_12.pdf/$file/17_12.pdf?openelement