Nach Prüfung durch den Bund der Steuerzahler hält dieser die in der Gebührenberechnung enthaltenen Zinsen für viel zu hoch. Speziell in Viersen ist der Wechsel von Anschaffungswert zu Wiederbeschaffungswert ein weiterer Punkt der Beanstandung.
Der Bund der Steuerzahler rät deshalb zum Einspruch gegen die Gebührenbescheide.
Ein Musterbrief für den Einspruch findet man auf der Seite des Bundes der Steuerzahler: