Erste Änderung des Regionalplanes der Bezirksregierung Düsseldorf

Sowohl im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Viersen als auch im Ausschuss für Planung, Bauen und Umwelt des Kreises Viersen steht der Entwurf der 1. Änderung des Regionalplanes am Dienstag, dem 17. September 2019 jeweils um 18 Uhr auf der Tagesordnung. Durch diese schlechte Abstimmung wird dem Bürger die Möglichkeit genommen, beide Veranstaltungen zu besuchen.
Ist dies Ausdruck der „guten“ Zusammenarbeit der Stadt Viersen und des Kreises Viersen auf diesem wichtigen Gebiet zukünftiger Bauplanung? Wohl kaum. Auch die intensive Information der Bevölkerung – wie durch die Bezirksregierung gefordert – wird so auf keinen Fall erreicht.
Immerhin geht es um mehrere Flächen von jeweils etwa 10 Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen sind. Es handelt sich also nicht um sozialen Wohnungsbau.
Und dafür sollen wieder einmal landwirtschaftliche Flächen mit bestem Ackerboden versiegelt werden. Wie passt dies in die Notwendigkeiten von Umweltschutz und Klimawandel? Es passt überhaupt nicht. Insbesondere passt es nicht, wenn die Stadt Viersen sich den Luxus leistet im sozialen Wohnungsbau rund um den Bahnhof neue Wohngebäude mit nur 2-3 Geschossen zu bauen. Andere Kommunen nutzen den knappen Baugrund wesentlich intensiver und bauen entsprechend in die Höhe.
Außerdem sollten erst einmal die nicht genutzten Gewerbeflächen in Viersen umgewandelt werden. Die Fläche VIE_Vie_05 im ehemaligen Kaisersgelände wird von der Stadt abgelehnt. Vor ca. 5 Jahren wurde von der Verwaltung ein Bebauungsvorschlag für Wohnbebauung der Flächen durch Kaisers wohlwollend entgegengenommen.
Die Bewertung der Einzelflächen ist zudem zu bemängeln. Fläche 03a liegt im Wasserschutzgebiet Kategorie 3. Fläche 03b wird durch ein schutzwürdiges Trockenbiotop zerschnitten und steht unter Schutz des Bundesnaturschutzgesetz § 5 Absatz 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 6 BNatSchG. Auch das Landesnaturschutzgesetz schützt diesen Bereich nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 LNatSchG NRW. Auch eine Beeinträchtigung der angrenzenden Gebiete durch Bebauung ist verboten.
Der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Viersen steht unter:
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/vo0050.asp?__kvonr=3444

Bitte kommen Sie zahlreich zu diesen Sitzungen, um durch Ihre Anwesenheit Ihrem Unmut über die zu erwartenden Beschlüsse Ausdruck zu verleihen. Allerdings sind Meinungsäußerungen nicht erlaubt, es sei denn Sie wollen die Arbeit der Bürgermeisterin mit Beifall unterstützen.

Trockenbiotop Kreuelsstraße Blickrichtung
Kölnische Straße in der Mitte der Fläche VIE_Vie_03b
Ein Paradies für Vögel und Kleintiere
Der Zugang ist durch einen Saum aus Brennesseln geschützt.