Einzelhandel in der Innenstadt schützen – RP vom 30.04.2014

Am Montag waren die Bürger kurzfristig zur Informationsveranstatung zum Bebauungsplan Viktoriastraße/Eichelnbusch eingeladen. Die RP berichtet heute auch darüber.
Obwohl keine konkreten Anträge auf Baumaßnahmen vorliegen, wird die Bauplanung tätig. Warum geschieht dies?
Der Biomarkt und der Bäcker auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Hölter werden durch den neuen Bebauungsplan als Bestand nachträglich in das Planungsrecht eingefügt. Der Bebauungsplan – so mein Eindruck – dient wohl nur der Absicherungs dieser Rechtsposition. Denn eigentlich nach dem bestehenden Einzelhandelskonzept dürfte dort kein zentrenrelevanter Einzelhandel existieren.
Aber derartige Sonderregelungen kennen wir bereits vom Baumarkt an der Kölnischen Straße. Wie funktioniert dies eigentlich mit den Sonderregelungen? Was muss man tun, um diese zu erhalten?
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/einzelhandel-in-der-innenstadt-schuetzen-aid-1.4207398