Die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz – eine Sternstunde der Demokratie und Bürgerbeteiligung in Viersen

Unter Top 4 wurde die Untätigkeitsbeschwerde der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. behandelt. Der Ausschussvorsitzende Breidenbach fragte die Ausschussmitglieder, ob sie der Anhörung des Antragstellers zustimmen würden. Ratsherr Plöckes (SPD) meldete sich mit leicht gerötetem Kopf und leicht erregter Stimme zu Wort und votierte gegen eine Anhörung. Lediglich zwei Mitglieder der Linken (die Herren Lohbusch und Mertens) sprachen sich für eine Anhörung aus. Schließlich sei es die übliche Praxis, Antragsteller zu ihren Anträgen zu Wort kommen zu lassen. Der Rest des Ausschusses schloss sich der ablehnenden Haltung von Ratsherrn Plöckes an.

Hatte die Mehrheit Angst, dass hier die Untätigkeit der Verwaltung der Öffentlichkeit noch einmal dargestellt werden könnte? Schließlich hatten mehrere Anwohner über Monate sich beim Ordnungsamt und bei den städtischen Betrieben beschwert. Die Parteizugehörigkeit des Ratsherrn Plöckes (SPD) lässt vermuten, dass er die Bürgermeisterin beschützen wollte. Schließlich hat sie das gleiche Parteibuch und ist letztlich für die Organisation und die Grundhaltung der Verwaltung gegenüber den Bürgern verantwortlich.

Dabei war von mir gar nicht geplant diese Untätigkeit in den Mittelpunkt meiner Erläuterungen zu stellen, nachdem die Baudezernentin Frau Kamper mich informiert hatte, dass im Ausschuss meine Untätigkeitsbeschwerde nur als Anregung behandelt wird. Mir wäre daher nichts weiter übrig geblieben als die Bauverwaltung zu loben für die schnelle Umsetzung, da außer der Untätigkeitsbeschwerde keine weiteren Informationen an die Bauverwaltung vorgedrungen waren. Dies hat mir Frau Kamper versichert. Wenn dem so ist, dann muss doch in der Verwaltung Einiges schief laufen und Politik und Verwaltung müssten doch an einer Aufklärung interessiert sein.

Für die Untätigkeitsbeschwerde ist jetzt erneut die Bürgermeisterin oder die Kreisverwaltung zuständig.

Weiterhin hat sich Frau Kamper für den Einspruch seinerzeit entschuldigt, den Sie gegen meine Anhörung in der Angelegenheit Platanen in der Fußgängerzone vorgebracht hat. Auch bei Angelegenheiten des laufenden Geschäftes ist eine Anhörung zulässig.

Eigentlich sollten doch Mitglieder der etablierten Parteien ein Interesse daran haben, dass Beschwerden der Bürger möglichst zügig umgesetzt werden. Wenn es dabei Probleme gibt, sollte doch ein Interesse daran bestehen die Ursachen aufzuklären. Hier scheint aber unter der Führerschaft von Ratsherrn Plöckes der Wunsch zu bestehen derartige Dinge unter den Teppich zu kehren.

Als Bürger muss ich annehmen, dass hier die Haltung dominiert, was will der denn noch, die Arbeiten zur Schließung der Straße werden doch ausgeführt. Alles andere geht den doch nichts an. Die typische hoheitliche Haltung eines Verwaltungsbeamten wie zu Zeiten von Kaiser Wilhelm.

Wenn bei den nächsten Wahlen erneut die Wählerschaften den etablierten Parteien den Rücken kehren, ist das Gejammer wieder groß. Dabei haben die etablierten Parteien mit derartigem Verhalten selber schuld.